Pachtvertrag Pacht und Kündigung
Fragestellung
Sehr geerte Damen und Herren,
ich habe zum Mai 2015 ein Vereinslokal mit Pachtvertrag übernommen.
Das Lokal war zuvor 2 Jahre geschlossen.
Bei meinem ersten Gespräch mit dem Vorstand wurde mir zugesagt, dass ich im ersten Jahr das Pachtobjekt "pachtfrei" bekommen würde und nur die Nebenkosten zu zahlen hätte.
(Hierfür habe ich einen Zeugen)
Da ich zur Anmeldung bei der Gemeinde dringend den Pachtvertrag benötigte, rief ich den Vorstand an und holte den Vertrag, welche ich, ohne ihn zu lesen unterschrieb.
Im nachhinein stellte ich fest, dass ab dem ersten Tag Pacht zu zahlen war.
Im Pachtvertrag ist ein § bezzgl. der Werbung der besagt, dass im ersten Jahr der Verein die Werbung mit einem Betrag von mtl. einer Monatspacht vergütet.
Pachterhöhung jährlich 100 €
Lt. Verein ist die Werbebeteiligung gleichzeitig die Pachtfreiheit.
Bereits nach einem Jahr wurde die Pacht um 100 € erhöht, obwohl ich ja eigentlich im ersten Jahr gar keine Pacht zu zahlen hatte, und die Werbepauschale nur 6 mon. gezahlt wurde, da ich dafür den Nachweis für Werbekosten benötigte
Zum Mai möchte ich nun den Vertrag kündigen, benötige aber noch ca 2 mo zum ausräumen.
Nun meine Fragen.: Ist die zugesagte Pachtfreiheit mit der im Vertrag verankerten Werbeerstattung kompatiebel.
Ist die Pachterhöhung nach einem Jahr rechtens.
Muß ich zu Juli ( lt Verein) oder zum Ende Mai kündigen?
Eine Zusage zwei Monate länger zu bleiben, habe ich (allerdings mit erneuter Pachterhöhung
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte: 1. Ein wirksamer Pachtvertrag ist hier zustande gekommen. Allerdings werden Sie kein pachtfreies Jahr nachweisen können, da etwaige Gespräche über ein pachtfreies Jahr vor der Pachtunterzeichnung erfolgt sind. Selbst wenn die Zeugen bestätigen, dass der Vorstand sich zu einer pachtfreien Zeit geäußert hat, wird der schriftliche Vertrag hier entgegensprechen. Allerdings ist die Werbebeteiligung für ein ganzes Jahr zu zahlen bzw. mit der Pacht zu verrechnen. Der Vertrag wäre aber dahingehend zu prüfen, ob für die Zahlung/Verrechnung der Werbebeteiligung ein konkreter Nachweis von Werbekosten erforderlich ist. Die Pachterhöhung ist vertraglich geregelt und greift auch bei einer Pachtfreiheit bzw. Verrechnung mit der Werbebeteiligung bereits nach einem Jahr. 2. Hinsichtlich der Kündigung müßten Sie bitte die Passage zur Kündigung/Vertragsbeendigung prüfen, ob eine Kündigung nur nach einem Pachtjahr möglich ist. Wenn der Verein Ihnen allerdings eine zweimonatige Verlängerung zugesichert hat, sollten Sie sich den Beendigungszeitpunkt zum Juli 2017 schriftlich bestätigen lassen. Leider ist auch die Pachterhöhung für die zwei Monate noch zu zahlen. Diese können Sie nur vermeiden, wenn Sie mit dem Verein eine Vereinbarung treffen. Gelingt dies nicht greift die jährliche Pachterhöhung. Zusammenfassend ist festzuhalten, da die Pachterhöhung nach einem Jahr wirksam ist, wenn diese für jedes Jahr erneute vereinbart wurde. Kündigen Sie den Pachtvertrag zum Mai und lassen sich die zwei weiteren Monate schritlich bestätigen. Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und einen hilfreichen Überblick verschaffen. Mit besten Grüßen Marcus Schröter Rechtsanwalt
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