Pachtvertrag für Gaststätte mit Gästezimmer und sideletter
Fragestellung
Ich habe seit dem 01.06.2018 einen Pachtvertrag für eine Gaststätte mit Gästezimmern in dem folgendes steht:
§1 Pachtobjekt
Der Verpächter verpachtet an den Pächter folgende Gaststätte
Gasth.“Alpenblick“, Bergstr.37, 79843 Löffingen-Göschweiler
Dazu gehören folgende Räumlichkeiten: kompl. wie gesehen
Das Inventar besteht aus: kompl. wie gesehen
Mitverpachtet sind die auch zum Objekt gehörenden Parkflächen hinter der Gaststätte und die vorhandenen drei Garagen.
Nun hat mich der Verpächter angesprochen das er von seinem Steuerberater angewiesen worden war er müsste Miete für die Pächterwohnung verlangen. Die Pächterwohnung ist im selben Haus in der ersten Etage. Er hat mir jetzt einen Sideletter gegeben als Mietvertrag für die Betreiberwohnung. Da ja im Pachtvertrag steht „kompl. wie gesehen“ bin ich bis jetzt davon ausgegangen das die Wohnung, in der ich mit meiner Familie wohne, beinhaltet ist?
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Die Beantwortung Ihrer Frage hängt davon ab, wie der Passus im Vertrag "kompl. wie gesehen" auszulegen ist.
Die Auffassung des Steuerberaters ist in vertraglicher Hinsicht irrelevant, weil er nicht der Verpächter ist.
Wenn die Wohnung zu dem Objekt "Gaststätte
Gasth.“Alpenblick“, Bergstr.37, 79843 Löffingen-Göschweiler" zugerechnet wird, gehört die Wohnung jedenfalls zum Pachtgegenstand mit der Folge, dass Sie keine gesonderte Miete bzw. Pacht entrichten müssen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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