Pachtvertrag auf Richtigkeit prüfen
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gerne eine Weide mit Stall und überdachtem Bewegungsplatz (Reithalle) verpachten und den aufgelegten Vertrag auf Richtigkeit überprüfen lassen.
Wichtig ist mir insbesondere, dass der gesamte Vertrag dahingehend geprüft wird, ob dieser der aktuellen Rechtssprechung entspricht und für beide Parteien (Pächter und Verpächter) so legitim ist. Wir haben versucht möglichst alles zu verpachtende detailliert zu beschreiben.
Die genaue Größe wurde bewusst nicht angegeben, da der dazugehörige Wald nicht verpachtet wird (somit ist die genaue Größe nicht bekannt).
Ich hoffe das insbesondere der Punkt 6 "Sogfaltspflichten" auch in Ordnung erscheint.
Über eine kurzfristige Rückmeldung zum gesamten Vertrag würd ich mich sehr freuen, da die potenziellen Pächter gerne am Sonntag den Vertrag unterzeichnen möchten.
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Rechtsanwalt Patrick Hermes
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
anbei meine Anmerkungen zum Vertrag, der sehr gut ist:
Ergänzungen zu
§ 1 Pachtgegenstand
Angabe wie groß ungefähr die verpachtete Fläche ist, um eine gewisse Abgrenzung zur Waldfläche zu machen. Anderenfalls ggfs. eine Skizze.
Zusätzliche Formulierung einfügen:
"Der Pächter darf Gebäude /feste Einrichtungen nur mit vorheriger Erlaubnis des Verpächters errichten."
§ 3 Pachtpreis
Hier sollte schon bei Ziffer 1. deutlich werden, dass der Preis in Höhe von 650,-- € ohne Nebenkosten ist!!
Bei Ziffer 3. schreiben Sie statt "Pauschale" eine "Vorauszahlung" für Strom (da Sie über die Kosten abrechnen) und eine Pauschale für Wasser.
Bitte beachten Sie, dass die Höhe der Pacht unverändert bleibt während der Pachtzeit, was nachteilig für den Verpächter ist.
§ 6 Instandhaltung
§ 6 Nr. 2 würde ich streichen, da schnell Streit aufkommen könnte. Stattdessen würde ich einleitend folgende Formulierung wählen:
"Der Pächter hat die gewöhnlichen Ausbesserungen der Pachtsache, insbesondere die der Wohn- und Wirtschaftsgebäude, der Wege, Gröben, Dränungen und Einfriedungen, auf seine Kosten durchzuführen. Er ist zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung verpflichtet.
Die Anlage des Grundstücks muss in der Urform bestehen bleiben.
Straßenreinigung und Schneebeseitigung hat der Pächter auf seine Kosten nach den Bestimmungen der Gemeinde auszuführen.
Dem Pächter stehen aus Aufwendungen für Maßnahmen zwecks Verbesserung der Pachtsache Ersatzansprüche gegen den Verpächter nur dann zu, wenn die Aufwendungen mit schriftlicher Einwilligung des Verpächters gemacht sind."
Die von Ihnen vorgenommene Aufzählung, welche Arbeiten vom Pächter auszuführen sind, können Sie nichtsdestotrotz einfügen. Dies finde ich sehr gut und praktikabel.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
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