Paartherapeut - geschützter Name?
Fragestellung
Ich bin Personal Coach (Psychologischer Paar-, Familien- und Lebens-Berater) und ich habe ein Zertifikat als Kunst- u. Kreaitivitätstherapeut (IEK) (außerhalb der Heilkunde). Paartherapie (nach meiner Kenntnis ein ungeschützter Begriff, den ich jederzeit nutzen darf) betreibe ich schon lange erfolgreich nach diversen Fortbildungen (IBW) . In meiner Web-side habe ich als Überschrift: Therapie und Beratung - das wird von einer Heilprakiterin in meiner Umgebung angemahnt - sie will sich beim Gesundheitsamt und bei der Psychotherapeutenkammer beschweren wenn ich das nicht ändere weil ich keine Heilpraktikerin bin. Auf meiner Webside und in meinen Verträgen grenze ich mich mehrmals von der Heilkunde und der Psychotherapie ab. Welche Handhabe hat sie? Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
der Begriff "Paartherapeut" ist rechtlich nicht geschützt, sodass Sie diesen auch verwenden können.
Nach § 1 Heilpraktikergesetz darf sich nur derjenige "Heilpraktiker" nennen, der auch eine entsprechende Ausbildung besitzt.
Auf Ihrer Homepage konnte ich auf den ersten Blick allerdings keine Praktiken erkennen, die eine Erlaubnis bedürfen, sofern Sie sicherstellen, dass Sie diese fachgerecht ausführen, wovon ich ausgehe.
Sie haben sich dort auch nicht als "Heilpraktiker" benannt, sodass Sie rechtlich keinen Verstoß wegen der Bezeichnung begangen haben.
Auch geht der Angriffspunkt fehl, dass "Therapie und Beratung" nunmehr erlaubnispflichtig seien, zumal Sie ein Zertifikat über eine therapeutische Tätigkeit besitzen und diese Überschrift von Ihnen gewählt werden kann.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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Bewertung des Kunden
Vielen Dank für die Hilfe. Ich käme jederzeit wieder auf Herrn Hoffmeyer, LL.M. zurück.
Mit freundlichen Grüßen
K.H.
bitte teilen sie mir noch die Adresse Ihrer Homepage mit, damit ich dies besser überprüfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Mit freundlichen Grüßen
K. H.
Mit freundlichen Grüßen
K.H.
bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt