Online Shop in den USA starten ohne Ust-ID -> Möglich?
Beantwortet von Steuerberater FBf.IStR Marc Ehlers
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Online Shop in den USA aufgebaut und wollen schnellstmöglich anfangen. Wir haben erste Tests gefahren und diese waren sehr profitabel.
Aus bestimmten Gründen müssen/wollen wir sehr schnell anfangen als GbR diesen Online Shop zu betreiben. Dabei werden sehr schnell relativ hohe Umsätze zustande kommen, d.h. es sind durchschnittlich 5-stellige Tagesumsätze in den ersten 2 Wochen zu erwarten. Ebenso wollen wir natürlich möglichst schnell weitersklaieren.
Wir haben das Formular vom FA vor uns liegen und überlegen nun wie wir weiter fortfahren sollen und benötigen Hilfe beim ausfüllen.
Wir würden natürlich alles sofort beantragen usw., aber was für Konsequenzen gibt es ohne Steuernummer/Ust. ID anzufangen? (Beide Gesellschafter haben ein Gewerbe, dabei ist einer KU und der andere hat vor kurzem seine Ust. ID beantragt.)
Hinweise:
Der Kunde bestellt bei uns im Shop und der chinesische Lieferant schickt es direkt zum Kunden.
Wir müssen keine Ust. für die Verkaufsrechnungen abführen, da sich der Kunde in den USA (Drittland) befindet. Wir müssen die Ust. für Facebook abführen (wir schalten Facebook Werbung), können uns diese aber zurückholen (Reverse Charge).
Vielen Dank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater FBf.IStR Marc Ehlers
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Erteilung der Steuernummer ist dringend angeraten, da Sie Ihren Kunden andernfalls nur Rechnungen ohne Identifikationsmerkmal ausstellen können. Dies kann für Ihre gewerblichen Kunden dazu führen, dass Betriebsausgaben als nicht abzugsfähig in den USA gewertet werden.
Dazu ist alleine aus Haftunsgründen in den USA (Produkthaftung etc.) dringend davon abzuraten dies im Rahmen einer GbR zu verwirklichen. Hier kann ich Ihnen nur sehr dringend empfehlen, eine GmbH, bzw. UG zu gründen, was kurzfristig umsetzbar ist. Sie könnten auch eine bereits gegründete GmbH (Vorratsgesellschaft) erwerben und sofort einsetzen. Dabei kann ich Ihnen gerne helfen.
Was die Dokumentation der Geschäftsvorfälle in Deutschland angeht ist es nach §138 AO notwendig, unverzüglich die steuerliche Anmeldung zu vollziehen. Auch aus Deutscher Sicht ist es daher notwendig, die steuerliche Erfassung unverzüglich zu veranlassen.
Bitte achten Sie auf Grund des beschriebenen Geschäftsmodels insbesondere darauf, daß die jeweiligen Lieferwege für diese Reihengschäfte nachgewiesen werden, z.B. durch die Verfügbarkeit der Zollpapiere, bzw. wenn Sie über Atlas abfertigen lassen die entsprechenden Abfertigungsnummern auf den Rechnungen vermerkt sind.
Bei Rückfragen zögern Sie bitte nicht, eine entsprechende Rückfrage zu stellen, die ich gerne beantworten werde.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Ehlers
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Wir nutzen ein Vermittlungsmodell (alles abgeklärt), daher haften wir für so gut wie nichts.
Ist es denn möglich das Geschäft zunächst auf ein Einzelunternehmen zu starten und anschließend zu einer GbR zu erweitern?
Eine Ust.-ID für das Einzelunternehmen wurde beantragt, aber ist noch in Bearbeitung.
Vielen Dank
Selbstverständlich können Sie als Einzelunternehmer zunächst tätig werden.
Wenn Sie später als GbR starten wollen müssen Sie den Teil Ihres Einzelunternehmen, der die US Geschäfte abwickelt in die GbR einbringen und den Einbringungswert dann ermitteln. Dieser entspricht dem Unternehmenswert.