online Kauf Sonderanfertigung Duschkabine nicht passend
Fragestellung
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
wir haben am 18.12.2015 online bei www.neuesbad.de eine Duschkabine bestehend aus zwei separaten Seitenteilen inkl. Montage bestellt. Da es kein Standardmaß deshalb eine Sonderanfertigung ist, gibt es dort ein Aufmassblatt welches eingereicht werden muss. Vor der Bestellung haben wir telefonisch nachgefragt was ausgefüllt werden muss. Nach Bestellung und vor endgültigem Vertragsabschluss durch Überweisung per Vorkasse wurde dann das Aufmaßblatt + detaillierte Fotos der Duschecke per E-Mail eingereicht. Wir haben die Eingangsbestätigung erhalten und daraufhin nochmal explizit nachgefragt ob das so ausreichend und in Ordnung ist. Das wurde mit ja schriftlich bestätigt. Am 21. Jan kam dann der Monteur mit der Ware und stellte fest das es nicht passt. Er wollte sich darum kümmern. Nach 5 Tagen kam aber nichts und wir haben bei neuesbad nachgefragt, tel. keine Auskunft erhalten und dann am 26.01. per E-Mail nachgefragt. Telefonisch wurde uns daraufhin mitgeteilt wir haben und nicht alles gemessen. Daraufhin haben wir bei der Herstellerfirma HSK tel. nachgefragt und dort hieß es das eine Seitenwand nicht passend sei, weil die Fliesenwand schief ist und oben ein anderes Maß als unten sei. Was wir nicht gemessen hatten wegen der Auskunft das nur das Duschwanneneinbaumass angegeben werden muss. Lt. Monteur ist dies regelmäßig das Wände nicht gerade sind. Ebenfalls von der Herstellerfirma 26.01. wissen wir das bereits die Nachproduktion einer! Seitenwand läuft. Gestern am 01. Feb bekamen wir nun eine E-Mail von neuesbad das dies zusätzliche EUR 550 kostet und ob wir einverstanden sind. Wir würden nun gern wissen ob dies korrekt ist oder nicht/ was wir tun können/ müssen. Unserer Meinung nach sollte dieses Unternehmen, Profis wissen welche Maße notwendig sind und hätte nachfragen, Daten nachfordern oder nach Sichtung der Fotos und ggf. Beurteilung über Kompliziertheit den Aufmaßdienst empfehlen müssen. Insbesondere da wir mehrfach telefonisch sowie schriftlich nachfragt haben. Haben wir ein recht auf Ersatzlieferung, müssen wir die EUR 550 zahlen? Wir haben bisher weder schriftlich noch telefonisch den Auftrag, das ok für die nachproduktion erteil oder der weiteren Zahlung zugestimmt.
In der Anlage die Bestellung sowie der E-Mail Verkehr mit neuesbad.de
Vielen dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn Ihnen schriftlich bestätigt worden ist, dass das Maß so ausreichend ist, obliegt es allein der Firma, notwendige Nachbesserungen auf deren Kosten vorzunehmen.
Übrigens ist auch die Reaktion des Technikers vor Ort richtig - es gibt keine gerade Wände, was die Firma dann hätte bedenken müssen.
Fordern Sie daher unter Fristsetzung eine kostenlose Nachlieferung; dnach sollten Sie dann einen Rechtsanwalt beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwaältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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wir haben die Frist gesetzt und nun Folgendes bekommen:Guten Tag Frau S.,
"Mit Ihren Ausführungen stimme ich leider nicht überein.
Wenn Sie sich mit dem Aufmessen einer Duschkabine nicht auskennen, zwingt Sie keiner dieses Aufmass selbst durchzuführen.
Wir weisen sogar explizit in der Artikelbeschreibung darauf hin, dass bei Sondermaßen ein Aufmass-Service mitbestellt werden sollte.
Der Aufmass-Service ist auch als Zubehör mit aufgeführt und direkt bei der Duschkabine mit bestellbar.
Wir können Ihre Aufmassdaten nicht auf Richtigkeit Ihrer Daten prüfen, sondern nur mitteilen, ob diese ausreichend sind.
Wir wollen mit Ihnen jedoch eine einvernehmliche Lösung. Daher verringern wir nochmal den Aufpreis für die Neuproduktion auf 400 Euro.
Das ist jedoch auch unser letzter Kulanzvorschlag. Wenn Sie darauf nicht eingehen und den Rechtsweg gehen wollen, müssen wir uns dann leider vor Gericht wiedersehen. Unser Kulanzvorschlag verliert dann damit auch seine Gültigkeit."
Der explizite Hinweis sieht wie folgt aus:
• Sondermaße gegen Aufpreis (Endpreis wird automatisch angezeigt):
• Gesamtbreite Türseite : bis max. 1300 mm
• Breite Seitenwand: bis max. 1300 mm
• Höhe: bis max. 2000 mm
• (Bei Sondermassen tragen Sie bitte die genauen Abmessungen im beigefügten PDF Blatt ein und schicken uns dieses per E-Mail oder Fax oder bestellen Sie den optionalen Aufmass-Service)
Wir haben nun doch etwas Angst und würden gern nochmal rückversichert haben das wir wirklich im Recht sind und nicht am ende keine Duschkabine + € 1000 Kosten+ Anwaltskosten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette S.
Sie haben ja das Aufmassblatt nach ihrer Darstellung ordnungsgemäß ausgefüllt und geschickt.
Bedenken hat die Firma nicht geäußert, im Gegenteil.
Dann aber wäre es zuminddest vertragliche Nebenpflicht der Firma gewesen, auf mögliche Passungenauigkeiten und schiefen Wänden hinzuweisen.
Nach dem Aufmassblatt sollte aber nur EINE Messung erfolgen, die ja auch erfolgt ist. Dann sind Versäumnisse der Firma zuzurechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
am Donnerstag 18.02 läuft die Frist ab und es sieht leider so aus als ob wir den Anwaltlichen Weg gehen müssten. Würden Sie den Fall ggf. übernehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette S.
sicherlich würden wir den Fall übernehmen. Warten Sie die Frist noch vorsorglich ab und melden sich dann bitte direkt bei mir.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg