Online Freelancer-Vermittlung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
ich und mein Kollege führen aktuell eine Internetagentur (Websites, Portale, Apps). Sämtliche Arbeiten lagern wir ins EU- und nicht-EU-Ausland aus.
Jetzt wollen wir zusätzlich zur Agentur auch eine Art Vermittlerplatform (wie zB. UpWork.com) anbieten. Dort nehmen wir den Kunden an der Hand, vermitteln ihm einen kompetenten Projektmanager, der ihm dann hilft auf unserer Platform die passenden Freelancer zu finden. Hierzu habe ich folgende Fragen:
1) Viele Kunden haben Probleme, Rechnungen aus dem Nicht-EU-Ausland steuerlich abzusetzen, daher würden wir die Rechnungsstellung gerne über das Portal machen, sprich wir als Portalbetreiber würden die Abrechnung übernehmen, unser Name würde auf der Rechnung stehen. Zeitgleich wollen wir aber nicht für Fehler und Probleme der Freelancer haftbar gemacht werden. Der Vertrag sollte zwischen Freelancer und Kunde geschlossen werden, Abrechnung aber über uns (Freelancer-Kosten + Provision, quasi Personalvermittlung). Ist das prinzipiell problemlos möglich oder gibt es hier Fallstricke, wenn ja welche?
2) Was würde es ca. kosten, wenn Sie uns bei den AGBs / Verträgen helfen würden?
Vielen Dank und viele Grüße,
R.K.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Einen wunderschönen guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren und die Sache ausführlich besprechen. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wickeln Sie die Sache direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Aufgrund des Pauschalpreises besteht für Sie kein Kostenrisiko. Der Pauschalpreis ist auf etwaige weitere Tätigkeiten nicht anrechenbar. Mein Angebot ist freibleibend.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Sie haben eine Frage im Bereich Zivilrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
1. Zwar ist es durch entsprechende rechtliche Konstruktionen möglich, dass die Kunden mit den Freelancern direkte vertragliche Beziehungen eingehen und Sie mit Ihrem Portal dann etwaige Rechnungen stellen (z.B. durch Abtretung und/oder Factoring der Zahlungsansprüche etc.).
Doch werden Sie dann im Ergebnis leider nicht verhindern können, dass Ihnen gegenüber die Kunden etwaige Gewährleistungsansprüche (Haftung für Mängel Fehler der Freelancer etc.) entgegen halten können.
Insofern halte ich das leider nicht für problemlos möglich.
Ich halte es daher für ratsam, dass die Freelancer die entsprechenden Rechnungen direkt an die Kunden stellen. Vielleicht können Sie hier mit Hilfe eines Steuerberaters Ihren Freelancern im Hinblick auf die Rechnungsstellung ggü. den Kunden entsprechende Vorgaben (Angaben was alles in der Rechnung enthalten sein muss etc.) machen, damit die Kunden weniger Probleme haben, die Rechnungen als Ausgaben abzusetzen. Hier sollte aber ein Steuerberater konsultiert werden.
2. Grundsätzlich kann ich Ihnen gerne auch bei der Erstellung von Vertragsentwürfen helfen. Das ist sicherlich einzelfallabhängig und kommt auf die Anzahl und Umfang der einzelnen Verträge etc. an. Doch würde das bei mir ab 500 EUR netto (zzgl. 19% MwSt.) losgehen.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne erneut kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)
leider habe ich von yourxpert keinerlei Email Benachrichtigung über Ihre Nachrichten bekommen...
Vielen Dank für die Beantwortung!
Viele Grüße,
R. K.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
leider habe ich wieder keine Benachrichtigung bekommen. Jetzt steht bei mir "Bewertung nicht möglich" :(
danke für ihre Rückmeldung und Sie können Ihre Bewertung nun abgeben. Die Bewertungsmöglichkeit war passiv, da Ihr Auftrag schon etwas her war und danke, dass Sie sich ergänzend noch gemeldet haben.
Mit freundlichen Grüße
yourXpert Kundenservice