Nutzungsrecht an einer Immobilie
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
Meine 2 erwachenen Kinder müssen den Spitzensatz bezahlen.
Sie haben unter anderen die Einnahmen aus einer Immobilien in Potsdam, die Sie aber mir zur Verfügung stellen
ich bin der Vater und haben wegen meines Alters keine Einnahmen mehr.
Ist es möglich das Nutzungsrecht auf mich zu übertragen, sodass ich die Einnahmen versteuern
kann. Dies gilt ab sofort, wenn möglich auch rückwirkend.
Füt eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen dankbar,
mit den besten Wünschen zum Fest
Hans fonfé
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag Herr Fonfé,
vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert! Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen folgender Ersteinschätzung beantworten.
Grundsätzlich können Ihre Söhne Ihnen im Rahmen eines Zuwendungsnießbrauchs das Nutzungsrecht an der Immobilie übertragen. Allerdings geht das meines Wissens nur für die Zukunft und muss auch notariell erfolgen. Dann wären Ihnen die Einkünfte aus der Vermietung zuzurechnen. Allerdings dürften Sie keine Abschreibungen geltend machen, da Sie die Anschaffungskosten nicht getragen haben.
Weiterhin liegt in Höhe des Nutzungswertes eine unentgeltliche Zuwendung Ihrer Söhne an Sie vor. Der Nutzungswert ermittelt sich aus der jährlichen Kaltmiete multipliziert mit dem Faktor, der sich aus der statistischen Lebenserwartung von Ihnen ergibt. Da Ihnen pro Kind lediglich ein schenkungssteuerlicher Freibetrag von 20.000€ zusteht, kann es hier schnell zu einer höheren Belastung mit Schenkungsteuer kommen. Dieses sollte also vorab genau geprüft werden, um keine schlechtere Situation als vorher zu bekommen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen.
Für Sie ebenfalls alles Gute zu Weihnachten!
Viele Grüße!
Knut Christiansen | Steuerberater
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