Nutzung von DVD-Covern auf meiner Website
Fragestellung
Guten Tag!
Ich erstelle derzeit eine Internetseite. Auf dieser Seite möchte ich, mit Hilfe des Amazon-Affiliate-Programms, zahlreiche Produkte bewerben, z.B. Filme & Serien (DVD & Blu-Ray), Videospiele, Bücher und vieles mehr.
Bisher habe ich lediglich die Bilder verwendet, welche mit durch das Amazon-Affiliate-Programm zur Verfügung gestellt werden. Problem hierbei ist, dass diese direkt auf die Internetseite "www.amazon.de" verweisen - Ich kann damit also keine internen Links auf meiner Internetseite erstellen.
Um den Benutzern meiner Seite ein besseres Erlebnis zu bieten, möchte ich die Bilder der DVD-Cover usw. benutzen, die ich auf meiner Seite verlinken kann. Problem hierbei ist natürlich das Urheberrecht, welches die Filmverlage usw. auf die Produkte haben.
Meine Frage: Darf ich die, unter Copyright stehenden, DVD-Cover usw. verwenden, wenn ich für die Produkte werbe?
Tritt hierbei die "markenrechtliche Erschöpfungsregelung" in Kraft oder handelt es sich dabei um einen Rechtsverstoß? Wie steht es dabei mit der „Parfümflakon- Entscheidung“ des BGH - kann dieser Gerichtsfall für mein Beispiel herangezogen werden?
Beispiel: Im Anhang habe ich ein Beispiel für Sie. Diese Übersicht möchte ich meinen Besuchern anbieten, um auf meiner Seite besser navigieren zu können. Darf ich diese Cover "einfach so" verwenden, ohne die Rechte der Urheber einzuholen, da ich für diese werben möchte? Könnten diese auf Unterlassung (oder schlimmeres) klagen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und Ihre Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Einen Markenvertoß wird hier nicht vorliegen, soweit die originalen Markenprodukte beworben werden.
Hauptsächlich ist das hier ein urheberrechtliches Problem. Die Parfümflakon Entscheidung des BGH hilft Ihnen an dieser Stelle nicht weiter, wenn (und so habe ich Sie verstanden) Sie die Abbildungen der DVD Cover von anderen per Copy und Paste verwenden. Das ist und bleibt eine Urheberrechtsverletzung an den verwendeten Abbildungen des jeweiligen Urhebers dieser Abbildungen. Zwar ist eine Verbreitung des jeweiligen Werkes möglicherweise erschöpft und auch im Urheberrecht zulässig. Doch wird hier nicht das originale Werk verbreitet, sondern per Kopie verfielfältigt, was grundsätzlich nicht zulässig ist.
Anders sieht es aus, wenn Sie die jeweiligen Cover selbst von originalen DVD-Covern abfotografieren. Dann sind Sie Urheber des jeweiligen abfotografierten Fotos. In diesem Fall hilft Ihnen die Flakon Entscheidung.
Also:
Die Cover, sofern nicht selbst abfotografiert, dürfen Sie nicht ohne Zustimmung (Nutzungsrechte/Lizenzen) der jeweiligen Urheber verwenden. Wenn Sie dies doch tun, laufen Sie Gefahr, urheberrechtlich auf Unterlassung und Schadensersatz abgemahnt zu werden. Klageverfahren sind hier ebenfalls möglich.
Verwenden Sie also besser für Ihr Vorhaben eigene Fotografien der DVD Covers.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)