Nur sporadisch Heizung und Warmwasser
Fragestellung
Am 01.03. habe ich erstmals der Hausverwaltung gemeldet, dass wir in der ganzen Wohnung nur kaltes Wasser haben und auch die Heizung (komplette Wohnung hat Fußbodenheizung) kalt ist. Am gleichen Tag kamen abends Handwerker, die provisorisch etwas repariert haben, was aber leider nur einen Tag lang funktionierte. Am 11.03. erfolgte unsere bereits dritte Meldung bei der Hausverwaltung, die am 15.03. bestätigte, dass auf ein Ersatzteil gewartet wurde, welches angeblich "heute" (15.03.) verbaut werden soll. Auch heute am 16.03. ist weiterhin alles kalt. Zwischendurch war immer mal wieder der zuständige Hausmeister vor Ort, daraufhin funktionierte ganz kurzzeitig das warme Wasser und die Heizung wieder. Die Raumtemperatur kommt maximal auf 19 Grad, die Wassertemperatur ist auf heißester Stufe ebenfalls 19 Grad warm. Nach meiner bisherigen Recherche würde ich für alle betreffenden Tage gem. § 536 BGB und mit Bezug auf AG Darmstadt WuM 1983, 151 die Miete um 70% kürzen. Bin ich damit auf der rechtssicheren Seite?
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Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Wichtig ist, dass Sie die Temperaturen beweisen können. Sie sollten daher auf jeden Fall ein Temperaturprotokoll führen und auch die Anfragen bei der Verwaltung und die Handwerkerbesuche protokollieren und darauf achten, dass Sie Zeugen haben.
Die Minderung um 70 Prozent ist etwas extrem, jüngere Urteile lassen höchstens 40 Prozent zu, die meisten nur zwischen 5 und 10 Prozent, wobei auch die Außentemperaturen entscheidend sind.
In jedem Fall sollten Sie lediglich die Mietminderung ankündigen und die Miete in voller Höhe ausdrücklich unter Vorbehalt weiterzahlen. Hintergrund ist, dass Sie bei einer unberechtigten Mietminderung gekündigt werden können, wenn Sie zu wenig Miete zahlen. Wenn Sie hingegen die Mietminderung ankündigen, unter Vorbehalt weiterzahlen und später die Miete zurückfordern, können Sie nicht gekündigt werden. Hier ist auch der ausdrückliche Vermerk "unter Vorbehalt" wichtig, da Sie sonst keine Rückforderung machen können.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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