Niederlegung Verwaltertätigkeit
Fragestellung
Hallo und Guten Morgen,
ich bin Hausverwalter und möchte mein Amt in der Morgen stattfindenden WEG Versammlung aus wichtigem Grund (Treue und Glaube) gleich zu Beginn der Versammlung niederlegen.
Alle Eigentümer werden Stand heute vertreten sein.
Danach die Eigentümer noch mal schriftlich informieren.
Meine Frage:
Was passiert mit dem Verwaltervertrag in welcher Frist muss ich diesen Kündigen
oder warten bis die WEG den Vertrag fristlos kündigt?
Danke
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Kündigung und Amtsniederlegung sind zwei getrennte Bereiche. Durch die Amtsniederlegung erfolgt nicht automatisch die Kündigung des Verwaltervertrages.
Vom Grundsatz wird der Verwaltervertrag durch Kündigung beendet, wobei zunächst eine ordentliche Kündigung in Betracht, wenn diese nicht ausgeschlossen oder vertraglich eine Mindestlaufzeit vereinbart worden ist.
Die ordentliche Kündigung erfolgt nach den Fristen der Regelung in § 621 BGB.
Wenn Ihnen ein wichtiger Grund zur Seite steht, können Sie außerordentlich kündigen. Dies sollten Sie dann auch so schnell wie möglich machen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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Bewertung des Kunden
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