Nicht bezahlte Strafe bei der Rheinbahn
Beantwortet von Rechtsanwältin Silke Jacobi
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Jacobi,
meine Frau besitz eine Monatskarte-Ticket 2000. Einmal im September hat sie ihre Karte vergessen und wurde "geschnappt". Sie zahlte direkt nicht und später als sie Zahlungsaufforderung bekam missachtete sie sie und offensichtlich vergas sie über den Fall. Jetz hat die Deutschebahn Bahn eine Inkasso-Firma beauftragt Geld zu "erpressen". Müssen wir alles Zahlen? Schreiben ist beigefügt und Danke im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
D. K.
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Antwort von Rechtsanwältin Silke Jacobi
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Fahrt ohne Ticket führt in der Regel dazu, dass ein erhöhtes Entgelt zu zahlen ist. Wird das nicht direkt gezahlt, erhält man eine Zahlungsaufforderung mit einer Zahlungsfrist.
Hält man die Zahlungsfrist nicht ein, befindet man sich im Zahlungsverzug. Die Deutsche Bahn durfte daher ein Inkassobüro mit der Beitreibung der Forderung beauftragen. Das ist keine Erpressung sondern ein ganz normales und legales Vorgehen.
Das Inkassobüro wird daher die Kosten für das Schwarzfahren verlangen. Dazu kommen die Kosten für die Inkassobüro und evtl. Bearbeitungsgebühren/Mahngebühren sowie Zinsen, die Sie als Verzugsschaden zu tragen haben. Die Kosten für die Beauftragung des Inkassobüro können bei einer Forderung bis 500,00 € bis ca. 85,00€ betragen.
Die von Ihnen beigefügte Rechnung ist daher nicht zu beanstanden.
Zur Vermeidung weiterer Kosten durch ein gerichtliches Mahnverfahren o. ä. sollten Sie daher den geforderten Gesamtbetrag zahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin
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