Neubau Einliegerwohnung absetzbar
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
ich habe folgende Fragenstellung. Ich habe 2019 ein Haus gebaut zusammen mit meinem Lebensgefährten. Mir gehören 10% vom Grund, ihm 90%. Wir haben einen gemeinsamen Kredit dafür, bei dem jeder zu gleichen Teilen haftet. Das Haus hat eine Einliegerwohnung von 60qm, wir haben ca. 250qm Wohnfläche. Zu unserer Wohnfläche gehört auch ein in sich abgeschlossener Bürobereich mit eigener Toilette, den ich als selbstständiger Webentwickler nutze. ich selbst habe andernorts aber noch eine Webagentur, in der ich Geschäftsführer bin. Beim Hausbau konnten wir die Rechnungsbeträge nicht auf Einliegerwohnung und unsere Wohnung splitten lassen.
Meine Frage: Kann ich und mein Partner Baukosten für die Einliegerwohnung in der EKS absetzen, oder ist das ohne Splittung der Rechnungsbeträge nicht möglich? Man könnte ja problemlos zumindest nach prozentualer Wohnfläche splitten. Und wäre es denkbar, auch vom Bürobereich Baukosten abzusetzen?
Viele Grüße,
M. O.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Eine Aufteilung der Kosten erfolgt, wenn es nicht durch Einzelzuordnung möglich ist, anhand der Flächenanteile (Quadratmeter).
Die Kosten des Neubaus sind allerdings Herstellungskosten, die nicht direkt abziehbar sind, es kann lediglich eine Abschreibung in Höhe von 2 % jährlich auf die Herstellungskosten angesetzt werden.
Die laufenden Kosten (Strom, Hausversicherung etc.) können natürlich ebenfalls angesetzt werden. Auch hier ist, soweit keine direkte Zuordnung möglich ist, eine Aufteilung nach Flächenanteilen vorzunehmen.
Die Begrenzung auf 1.250 € jährlich entfällt, wenn es sich um eine außerhäusliches Arbeitszimmer handelt, wenn es also von Ihrer Wohnung getrennt ist (eigener Eingang, eigene Sanitärräume).
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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das heißt bei 300.000 EUR Baukosten und 20% Flächenanteil der Wohnung wären das 60.000 EUR Baukosten für die Wohnung. 2% davon wären dann nur 1.200 EUR ansetzbar. Und da ich nur 10% des Grundes besitze kann ich wahrscheinlich auch nur meinen Anteil absetzen, das wären dann nur noch 120 EUR. Ist das richtig? Das wäre ja dann so gut wie nichts.
Das Arbeitszimmer hat eine eigene Eingangstür, einen Vorraum und einen Büroraum sowie eine eigene Toilette. Allerdings gibt es eine Verbindungstür zur normalen Wohnung. Gilt es dann nicht mehr als außerhäuslich? Und wenn doch, kann man dann auch nur die Herstellungskosten wie bei der Einliegerwohnung ansetzen?
Viele Grüße,
M. O.
wenn es kein außerhäusliches Arbeitszimmer sein sollte (und nicht Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung), gilt ohnehin die Begrenzung auf 1.250 € pro Jahr. Hierbei werden die laufenden Kosten mit einbezogen (Strom, Gas, Wasser, Schornsteinfeger, Versicherungen, Fremdkapitalzinsen etc.), so dass man häufig die Abschreibung gar nicht braucht, um den Höchstbetrag zu erreichen.
Ansonsten können Sie versuchen, den Aufwand (sogenanter Drittaufwand) trotzdem geltend zu machen, das Finanzamt ist hierbei in der Praxis meistens eher großzügig.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater