Negative Feststellungsklage Gasvertrag
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zum 31.05.2013 über Check24 und Grüngas meinen bisherigen Gaslieferanten ... erfolgreich gekündigt. Nun teilte mir Grüngas(gas.de) mit, dass der Netzbetreiber EWE ein anderes Produkt von ...
als meinen neuen Lieferanten eingepflegt hat.
Der Kundendienst von ... bestätigte mir den Sachverhalt und sendete mir per Mail ein Antragsformular zu, welches die Vertragsbehauptung beweisen soll. Dieses elektronisch erstellte Antragsformular habe ich nicht ausgefüllt und es trägt auch nicht meine Unterschrift. Eine angebliche Begrüßungsmail vom 15.02.13 habe ich am 08.05.2013 erhalten. Antragsformular und Begrüßungsmail stellen den fingierten Vertrag dar. Diesbezügliche Anrufe habe ich auch nicht getätigt.
Die Gaslieferung begann aber am 1.6.2013. Ein erster Abschlag wurde ohne meine Zustimmung von meinem Konto abgebucht (meine Kontodaten sind in .... durch meinen Vorvertrag bekannt.
Die Verträge bei ... sind sogenannte E-Mail-Verträge. Informationsaustausch findet nur über E-Mails und Telefonanrufe statt.
Das Anrufen von EWE, unzählige Kontakte mit ... und meine vorsorgliche Kündigung des fingiertenVertrages am 08.05.2013 hatten keinen Erfolg.
Was kann ich gegen dieses dreiste Vertragserschleichen unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Regenmacher
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
zivilrechtlich können Sie sich die Forderung zurück buchen lassen und Ihre Bank anweisen, keine Lastschrift von der Firma mehr auszuführen.
Des Weiteren sollten Sie einziehende Firma (per Einschreiben) anschreiben und mitteilen, dass Sie zu keiner Zeit einen Vertrag eingegangen sind und diese dies bestätigen sollen. Die Frist hierfür sollte 14 Tage betragen. Falls diese Frist fruchtlos verstreichen sollte, können Sie eine negative Feststellungsklage auf das Nichtbestehen des Vertrages einreichen.
Grüngas als neuen Lieferant sollten Sie allerdings über alle Schritte informieren, damit sich diese darauf einstellen können und vertraglich informiert bleiben.
Sollten weitere Abbuchungen stattfinden, können Sie zudem auch Strafanzeige wegen (versuchten) Betruges stellen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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zunächst vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.
Wie muss eine negative Festsstellungsklage auf das Nichtbestehen des Vertrages bzw. eine Anzeige wegen versuchten Betruges aussehen?
Gibt es dafür Musterschreiben?
Mit dankbaren Grüßen
P. F.
ein eventuelles Muster finden Sie im Formularhandbuch von Beck (Verlag), das in jeder guten juristischen Bibliothek vorhanden sein dürfte.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Ihnen aus haftungsrechtlichen Gründen kein Muster zur Verfügung stellen kann, da diese immer erst auf den jeweiligen Fall abzuändern sind.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
wenn Sie eine Vertretung wünschen sollten, steht Ihnen meine KAnzlei auch gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt