Nebenjob/Gewerbe
Fragestellung
Guten Tag,
Mein Name ist Julia Bausch. Ich bin recht unbeholfen was meine Frage angeht. Und zwar bin ich Hauptberuflich in der Automobilindustrie als Angestellte tätig. Ich möchte gern Nebenberuflich im Bereich Kosmetik tätig sein, hauptsächlich läuft der Verkauf online, d.h. Ich müsste alles in dem Zusammenhang bearbeiten. Das Prinzip ist ähnlich Tupper,... nur eben mehr Onlinegeschäft. Meine Frage wäre nun, ob ich in irgendwelche steuerlichen Gefahren mit diesem Job laufe, da ich bereits in der Steuerobergrenze bin. Ich gehe nicht davon aus dass ich monatlich sehr viel Umsatz mache, wenn das 200-300€ sind ist es vermutlich viel. Gibt es eine Art Obergrenze die sich hier nicht steuerlich bemerkbar machen würde? Was muss ich tun um Steuernachzahlungen zu vermeiden? Was müsste ich tun neben einer Gewerbe Anmeldung?
Falls Sie weitere Informationen benötigen, bitte um Info.
Mit freundlichen Grüßen,
Julia Bausch
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen nachfolgend im Rahmen einer Erstberatung einen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten Ihres vorgetragenen Sachverhalts geben:
Grundsätzlich gilt:
Einkommensteuer müssen nebenberuflich Selbstständige für Nebeneinkünfte zahlen, sobald diese über 410 Euro im Jahr liegen.
Zu den Nebeneinkünften zählen neben den Einkünften aus selbstständiger Arbeit etwa auch Miet- und Kapitaleinkünfte.
Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ermitteln viele Freiberufler und Inhaber kleiner Gewerbebetriebe ganz einfach:
Sie stellen Betriebseinnahmen und -ausgaben gegenüber und ziehen die Ausgaben von den Einnahmen ab.
Ich habe Ihnen die Anlage EÜR nebst Anleitung beigefügt. Hier können Sie entnehmen, wie die EÜR aufgebaut ist und welche Ausgaben hierzu gehören.
Zu Ihren Fragen:
Was müsste ich tun neben einer Gewerbe Anmeldung?
Das Gewerbe müssen Sie auch beim Finanzamt anmelden. Hierzu benötigen Sie einen Fragebogen, den ich Ihnen als Anlage beigefügt habe. Sie bekommen nach Abgabe des Fragebogens vom Finanzamt eine Steuernummer mitgeteilt. Unter dieser geben Sie dann jährlich Ihre Einkommensteuererklärung ab. Ich gehe davon aus, dass Sie Kleinunternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne sind (Ihre Einnahmen betragen jährlich unter EUR 17.500). Somit brauchen Sie grundsätzlich keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben.
Gibt es eine Art Obergrenze die sich hier nicht steuerlich bemerkbar machen würde? Was muss ich tun um Steuernachzahlungen zu vermeiden?
Die erzielten Einkünfte werden zu Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hinzugerechnet. Hierauf wird dann Ihre Einkommensteuer berechnet. Sie sollten in Höhe von ca. 40 % Ihrer Nebeneinkünfte Einkommensteuervorauszahlungen vierteljährlich leisten oder diesen Betrag auf jeden Fall beiseite legen. So können Sie im Falle einer Nachzahlung diesen Betrag an das Finanzamt zahlen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener, Steuerberaterin
Jeannette Klüsener, Steuerberaterin
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Einen schönen Abend
Jeannette Klüsener
Kein Problem.
Viele Grüße,
Julia Bausch