Nebenjob 450 € Basis, seit Oktober 2019 keine Einsätze und Bezahlung mehr
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Ordermann,
in meinem Nebenjob hatte ich seit Sept. 2019 keine Einsätze mehr,
angeblich wird umstrukturiert / Besitzer verkauft wurde.
Arbeiten wollte ich immer und hatte auch immer angefragt aber kein Einsätze mehr bekommen.
Bei der Fa. handelt es sich um einen gewerblichen KFZ Dienstleister (Autoaufbereitung der rückläufigen Mietfahrzeuge wie tanken/waschen etc.) am Flughafen Hamburg,
Normal waren die Einsätze 2-3 x die Woche mit teilweise Samstag und Sonntagseinsätzen ca 8-16 Std- die Woche, annähernd pro Monat 45 Std beim Mindestlohn = ca 450 €.
Jetzt geht die Fa dazu über die fehlenden Kapazitäten mit Vollkräften abzudecken.
Ich bin seit 8 Jahren in der Fa als Aushilfe, ein Arbeitsvertrag liegt nicht vor aber natürlich bin ich dort in den Büchern und eine Bankverbindung ist auch dort hinterlegt.
Lediglich eine Vertragsänderung zu,m Altvertrag (neuer Besitzer) liegt vor.
War immer irgendwie alles mündlich.
Ich bin 20 % behindert (allerg.Asthma und eine künstl. Hüfte).
Eine Kündigung oder Abmahnung liegt bis heute nicht vor.
Generell werden Anfragen zu welchen Problemen auch immer (auch zu Arbeitseinsätzen) ausgesessen bzw. seitens der Geschäftsführung ignoriert oder man wird vertröstet oder eben verneint.
Arbeitseinsätze wurden immer im Vormonat für den kommenden Monat abgemacht.
Arbeit an sich war schwankend je nach Monat aber zu tun war irgendwie immer was.
Habe ich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung seit Sept.- 19 bzw. Anspruch auf 10 Std Bezahlung pro Woche rückwirkend?
So ähnlich stand es beim Kollegen Google:-)
Kann ich kündigen und auf Abfindung klagen, bei der Faustformel ein Monatsgehalt pro Dienstjahr wären es immerhin auch schon ca 5000 €,
Vielen Dank,
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Anfrage und auch die gewährte Fristverlängerung. Die Antworten zu Ihren Fragen entnehmen Sie bitte dem Word-Dokument, das ich hier gleich gesondert hochlade.
Falls Sie noch Fragen hierzu haben, melden Sie sich jederzeit gern. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung werde ich Anfang nächster Woche einreichen. Da die Rechtsschutzversicherer aufgrund der aktuellen Lage derzeit aber nur eingeschränkt besetzt sind, kann sich die Antwort nach meiner Erfahrung etwas hinzuziehen. Sobald mir die Antwort vorliegt, werde ich Ihnen diese hier hochladen.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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immer gern wieder
Vielen Dank.
Beste Grüße
Uta Ordemann
Mit den besten Grüßen
Uta Ordemann
ich habe Ihnen soeben die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung hochgeladen. Da über die Beratung am 29.03. hinaus keine weiteren Beratungen in dieser Sache erforderlich waren, fällt auch die Selbstbeteiligung nicht an. Sie sollten Ihrer Versicherung daher bei Einreichung der Rechnung zur Erstattung gleichzeitig mitteilen, dass die Beratung mit dem 29.03.2020 abgeschlossen war.
Mit den besten Grüßen
Uta Ordemann