nebenberufliche Tatigkeit mit Freibetrag von 2400 EUR
Beantwortet von Steuerberater Tomasz Malissa in unter 1 Stunde
Fragestellung
Können verschiedene Tätigkeiten (schauspielerische und die theaterpädagogische Tätigkeit) zusammen unter nebenberufliche Tätigkeiten fallen? Die Bereiche bedingen sich in meinem Fall natürlich auch.
Wieviel Arbeitseinsatz darf anfallen damit etwas noch unter die nebenberufliche Tätigkeit fällt? Vom Betrag her werde ich, soweit ich das aktuell überblicke in Summe knapp unter dem Freibetrag bleiben (für beide Tätigkeiten zusammen)
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Antwort von Steuerberater Tomasz Malissa
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
"Können verschiedene Tätigkeiten (schauspielerische und die theaterpädagogische Tätigkeit) zusammen unter nebenberufliche Tätigkeiten fallen? Die Bereiche bedingen sich in meinem Fall natürlich auch."
Ja, Sie können nebeneinander gleichzeitig mehrere in § 3 Nr. 26 EStG genannten steuerfreien Nebentätigkeiten ausführen. Zu beachten ist hier jedoch, dass die Einnamen aus den Tätigkeiten zusammengezählt werden. Der Freibetrag iHv. 3.000 € (2020) wird für die Summe der Einnahmen aus den steuerbefreiten Nebentätigkeiten gewährt.
Wieviel Arbeitseinsatz darf anfallen damit etwas noch unter die nebenberufliche Tätigkeit fällt? Vom Betrag her werde ich, soweit ich das aktuell überblicke in Summe knapp unter dem Freibetrag bleiben (für beide Tätigkeiten zusammen)
Ob es sich im eine Nebentätigkeit iSd. Gesetzes handelt, wird nicht am Arbeitseinsatz gemessen. Es kommt hier insbesondere darauf, dass die Nebentätigkeit in keinem sachlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang zur Haupttätigkeit steht. Ein Beispiel hierfür wäre eine gleichartige Tätigkeit für den selben Arbeitgeber.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Tomasz Malissa
Steuerberater
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