Namen schützen lassen
Fragestellung
Guten Tag,
ich möchte einen Namen schützen lassen, den ich auf Youtube, einer Facebook-Fanseite und mehreren anderen Internet- Plattformen, im englischsprachigen Bereich, verwende. Außerdem wird angedacht demnächst eine App und ein Buch herauszubringen.
In welchen Klassen muss ich diesen Namen schützen lassen, um vollen Schutz zu haben?
Damit meine ich, dass kein anderer ihn auf Facebook etc. verwenden oder ein Buch oder ähnliches herausbringen darf.
Mit freundlichen Grüßen
S. Hamann
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
ich antworte Ihnen erst jetzt, da die Kanzlei am Wochenende geschlossen ist. Ihre Anfrage, die Sie am Sonntag Abend um 19 Uhr einstellten und die bis Montag Morgen, 1 Uhr, beantwortet sein sollte, habe ich daher jetzt erst gesehen.
Was Ihre Anfrage zum Markenrecht angeht, so hängt die Wahl der Klassen, in denen die Wortmarke geschützt werden soll, davon ab, in welchen Bereichen Sie diese verwenden wollen. Dabei richten sich die Klassen nicht danach, auf welcher Internet-Plattform die Marke genannt werden soll, sondern dies könnte z.B. Bekleidung sein, Werbung, Computer-Programme und vieles, vieles mehr.
Haben Sie sich schon einmal die Klassen angschaut? Diese sind im Internet frei abrufbar.
Wenn Sie die Marke nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland schützen lassen möchten, wäre an eine Gemeinschaftsmarke zu denken.
Ich berate Sie in der Sache gerne näher, müsste dann aber wissen, wie die Marke verwendet werden soll.
Die Frage ist auch, ob der Markenname an sich schutzfähig ist. Haben Sie dies bereits überprüft, oder wünschen Sie diesbezüglich Beratung? Generell ist eine Wort/-Bildmarke einfacher zu schützen, als eine Wortmarke.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin
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danke für die Antwort!
Ich mache Videos und Bilder bei denen es um Top10 Fakten/Geschehnisse/Orte usw. geht, die ich auf Youtube, Facebook etc. hochlade. Durch die geschaltete Werbung verdiene ich Geld. Es geht mir nur darum, dass kein anderer diesen Namen bei diesen Internetplattformen benutzen soll. Verkaufen möchte ich nichts.
Die Klassen habe ich mir zum Teil angeschaut, finde es aber sehr undurchblickbar.
Gemeinschaftsmarke klingt interessant, aber da fehlen noch die USA usw.
Es geht mir jetzt also erstmal nur um die Klassen für das oben genannte, damit ich gucken kann wie teuer das in bestimmten Ländern ist.
Es geht um eine Wortmarke.
Mit freundlichen Grüßen
S. Hamann
haben Sie denn bereits geklärt, dass diese Wortmarke generell eintragungsfähig ist? Wurde die Verwechslungsgefahr mit bestehenden Marken geprüft und ausgeschlossen?
Die Gemeinschaftsmarke umfasst die Länder der europäischen Gemeinschaft. Um eine Wortmarke in den USA schützen zu lassen, gehen wir in den Bereich der Weltmarke. Das Verfahren, um den Schutz in den USA zu erhalten, ist hoch komplex.
Hierzu sollten Sie sich an eine international tätige Medienkanzlei wenden.
Ihre Angabe Top10 Fakten/Geschehnisse/Orte usw. ist leider viel zu wenig, um die sehr anspruchsvolle Klassifizierung vornehmen zu können. (Dies ist die Hauptaufgabe einer medienrechtlichen Kanzlei bei der Eintragung einer Marke.) Mit der Klasse Nr. 35 fahren Sie jedenfalls schon mal gut, weil dies eine Art Auffang-Klasse ist, die fast alles umfasst. Um dies auf weitere Klassen hinunter zu brechen, wäre ein persönliches, ausführliches Beratungsgespräch sinnvoll.
Wichtiger als die Klassen wäre aber zunächst die Klärung, ob das Wort überhaupt eingetragen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin