Nachteile durch Versteuerung des erhaltenen Unterhalts
Fragestellung
Guten Tag,
ich lebe seit 1,5 Jahren getrennt von meinem Mann und beziehe neben dem eigenen Einkommen 300 Euro Unterhalt im Monat .
Nun habe ich erstmals bei der Einkommenssteuer den erhaltenen Unterhalt in Höhe von 3600 Euro angeben müssen und festgestellt, dass ich nun 1240,37 Euro nachzahlen muss. Ohne Angabe des Unterhaltes würde ich 191,14 Euro Steuern zurück erhalten. Es entsteht mir also ein Nachteil von 1431,51 Euro, d.h., dass ich nicht 300 Euro , sondern 3600-1431,51=ca. 171,-Euro Unterhalt im Monat erhalte.
Im Internet habe ich gelesen, dass man von dem Unterhaltspflichtigen den Steuernachteil zurückfordern kann. Ist das richtig? Muss mein Mann mir den Nachteil erstatten?
Vielen Dank für Ihre Mühe
R. R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie haben vermutlich die Anlage U unterschrieben, die dann zu dem Realsplittig führt. Dies bedeutet, dass der unterhaltspflichtige Ehemann den gezahlten Unterhalt steuerlich „absetzen“ kann und Sie als Empfängerin diesen versteuern müssen. Grundsätzlich hätten Sie die Unterzeichnung der Anlage U von der Verpflichtung zum Nachteilsausgleich abhängig machen können. Da dies offensichtlich versäumt wurde sollten Sie nunmehr wie folgt vorgehen:
Sie kontaktieren den Ehegatten und teilen ihm unter Vorlage des Steuerbescheides, aus dem sich der Nachteil auf Ihrer Seite ergibt, auf, Ihnen diesen zu ersetzen. Setzen Sie eine angemessene Frist (ca. 10 – 14 Tage), um den Nachteil auszugleichen. Falls Ihr Mann der Aufforderung nicht nachkommt, könnten Sie „Klage“ vor dem Familiengericht erheben. Es ist rechtlich anerkannt, dass ein eintretender steuerlicher Nachteil auszugleichen ist (BGH, Urteil vom 17.2.2010, AZ: XII ZR 104/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.6.1998, 5 UF 162/98).
Ich hoffe, Ihre Fragen umfänglich beantwortet zu haben. Sollten sich Nachfragen ergeben oder ich weiteres für Sie tun kann, lassen Sie es mich bitte wissen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
Sie haben eine Frage im Bereich Familienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Grüße aus Bonn
R. R.
sehr gern geschehen.
Ich wünsche einen schönen Abend und alles Gute !
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass