Nachreiben einer Klausur
Fragestellung
Meine Tochter wurde zum nachschreiben einer Klausur gezwungen, obwohl sie bis einen Tag vorher krank war und keine Möglichkeit zur Vorbereitung hatte.
Ist das korrekt?
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Antwort von Rechtsanwalt Holger Traub
Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich gehe davon aus, dass Ihre Tochter Schülerin ist. Maßgeblich ist noch, in welchem Bundesland Sie wohnhaft sind.
Prinzipiell sind die Schulen und Lehrer bei der Möglichkeit des Nachschreibenlassens einer Klassenarbeit sehr frei und haben "weitreichende" Befugnisse. In manchen Bundesländern müssen diesen nichteinmal angekündigt werden. D. h. aus rechtlicher Sicht kann auch am ersten Tag nach krankheitsbedingtem Ausfall ein Nachschreiben der Klassenarbeit verlangt werden.
Anbei übersende ich Ihnen eine Artikel eines großen Onlineportals in welchem Sie eine Übersicht bzgl. der Thematik Klassenarbeit und Nachschreiben sehen können:
https://www.focus.de/familie/schule/recht/was-gilt-in-welchem-bundesland-nachschreiben_id_2524966.html
Sofern Ihre Tochter krankheitsbeding länger ausgefallen ist und diese auch den entsprechenden Stoff nicht hinreichend lernen konnte, wäre gegegen die Notengebung vorzugehen. Auch hilft möglicherweise eine Beschwerde bei der Schulleitung bzw. der Aufsichtsbehörde.
Faktisch müsste dies jedoch anhand des konkreten Einzelfalls individuell abgewogen und beurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-
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eine Deckungsanfrage bei der Versicherung macht in Ihrem Fall keinen Sinn, da solche rechtlichen Beurteilungen nicht von der Rechtschutzversicherung übernommen werden.
Ist Ihre Tochter Schülerin oder Studentin?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-
vielen Dank. Ich habe Ihnen bereits geantwortet. Wenn Sie mir noch das Bundesland nennen, kann ich meine Ausführungen noch ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-