Nachmieter wurde nicht angenommen / Wohnung wird Verkauft
Fragestellung
Serhr geehrte Damen und Herren
Ich/Wir befinde mich in folgender Situation. Ich möchte aus meiner momentanen Wohnung im August ausziehen - Berufstätigen "WG" mit zwei Mietern Vertrag läuft seid 5 Jahren mit einem Wechsel.
Am 06. Juni habe ich die Vermieter (leider nur telefonisch) über meine Pläne Informiert und die Suche nach einem angemessenen Nachmieter sowie eine Übergabe an den Selbigen zum 01.08 Vereinbart.
Nach entsprechender suche würden die Vermieter über das finden eines passenden Kandidaten Informiert erst per Whats App (Verlauf finden Sie unten) - und anschließend nochmals ausführlich telefonisch.
(Wats App Nachrichten Beginn):
06.07.18, 13:07 - (Mieter): Hallo Frau Vermieter. Ich wollte ihnen gerne Bescheid geben, dass wir passende nachmieter gefunden haben. Ein Pärchen Mitte Ende 20. Berufstätig. Gehsltsabrechnung usw. hätten sie bei der Besichtigung schon dabei. Nette Leute. Wenn es für sie ok ist würde ich mit Herr Maurer den Nachtrag aufsetzten und ihnen dann zuschicken. Wir würden dann zum 01.08 ausziehen. Kaution usw. Regeln wir umkompliziert direkt mit den Nachfolgern.
Für Fragen können Sie mich natürlich gerne anrufen. Ansonsten wünsche ich noch ein schönes Wochenende.
06.07.18, 13:17 - (Vermieter): Hallo, soweit ist das für uns o.k. die beiden sollen sich bitte mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen wegen Mit Vertrag.
(Ende Whats App)
Es folgten weitere Absprachen (leider wieder nur telefonisch) mit der Hausverwaltung bezüglich einen Regelkonformen Übergabe am 06.06.18, 10.08.18, 11.08.18, und 17.08.18.
Als die Nachtragsituation dann am 18.08.18 aus meiner Sicht geregelt war und ich mit den Vermietern diesen nochmal durchgehen wollte informierten die Vermieter mich darüber das der Hausverwaltung im Februar 2018 bereits der Auftrag zur Veräußerung des Objekts gegeben wurde.
Nach einigem hin und her in der unsererseits mehrere Lösungsvorschläge angeboten wurden. Ist die Situation jetzt die, dass kein Nachmieter mehr gewollt wird. Die Wohnung soll geräumt und leer übergeben werden.Heißt die Nachmieter sind schwer enttäuscht und momentan zum 01.08 Obdachlos. Wir haben mit einer Übergabe am 01.08 gerechnet und müssen die Wohnung nun räumen. Was natürlich zu Zeitlichem und Finanziellem Aufwand führt
Das Angebot (wieder nur mündlich) vom Vermieter uns vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen wurde gegeben - ich vertraue darauf aber nicht weiter. und Rechne mit Streitigkeiten per Anwalt.
Momentan wurden wir gebeten eine außerordentliche Kündigung zu verfassen. (Dokument anbei - noch nicht abgeschickt) Der mit der Hausverwaltung abgesprochene Termin zur Übergabe ist momentan auf den 14.08.18 gelegt. (Auch hier keine Schriftliche Bestätigung) - Die Vermieter verweisen bei anfrage auf die Hausverwaltung.
Eigentlich herrschte zu den Vermietern eine gute Beziehung - weshalb ich auch den telefonischen absprachen bindenden Charakter beigemessen habe. Momentan habe ich aber die Befürchtung, dass die Außerordentliche Kündigung dann als „normale“ Kündigung angenommen wird und entsprechend auf einer Frist von 3 Monaten bestanden wird. Was die Vermieter in die schöne Situation bringen würde eine Leere übergebene Wohnung verkaufen zu können und 3 Monate Miete zu Kassieren.
Dabei geht es um ca. 1500 Euro, was für Mich jetzt keine große Summe wäre.
Ich Sehe das aber nicht ein. Eine solches aus meiner Sicht mutwillig irreführendes Verhalten möchte ich aber auf keinen Fall mit 3 Monaten miete Belohnen.
Meine Frage wäre jetzt ob ich in irgendeiner Form eine Rechtliche Grundlage hätte die Miete einzubehalten. bzw. zurück zu fordern und wie ich mich jetzt weiter Verhalten sollte um Einem evt. Verfahren nicht noch mehr Nachteile zu haben. Ebenfalls möchte ich Kündigen um meinen "Schaden" in grenzen zu halten - Eine Hilfe bei der Formulierung des Kündigungs Schreibens wäre also Super.
Für Kreative Lösungen bin ich offen. Obwohl weiterhin an einer Einvernehmlichen Lösung interessiert. hätte ich auch kein Problem Damit den Vermietern zu "erpressen" die Kündigung anzunehmen.
Momentan sehe mich in die Ecke gedrängt. Und Bedanke mich im Vorfeld für Ihren Rat und Ihre Hilfe
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Unter Berücksichtigung der von Ihnen gemachten Angaben kann der Vermieter nach meiner Rechtsauffassung für den Zeitraum von drei Monaten keine weitere Miete verlangen, weil er nachweisbar (WhatsApp-Mitteilung vom 06. Juli 2018) mit der Nachmieterregelung einverstanden gewesen ist und Sie auf diesen Tatbestand vertraut haben und dies auch durften.
Die außerordentliche Kündigung sollten Sie damit begründen, dass der Vermieter an der Nachmieterregelung nunmehr nicht mehr festhält, obwohl er damit ausdrücklich einverstanden gewesen ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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