Nachbau von Kinderspielzeug
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Merkel,
meine Frau und ich stellen Schnullerketten, Greiflinge und mehr her.
Diese werden individuell mit Namen versehen. Jedes für sich siht auch tewas anders aus.
Letztens habe ich wieder ein bischen rum Probiert und habe eine Art Ball (2 Ringe aus Perlen und Namen so miteinander verbunden, das Sie fast wie ein Ball aussehen.
Diese haben wir dann auch zum verkauf angeboten.
Kurz darauf kam eine eMail von einer Nicole Zameit (http://lycerslaedchen.com/ORIGINAL-Greifball) das wir sofort mit der Herstllung aufhören müssen, da Sie diese erfunden hat.
Bis dahin wusste ich davon nicht.
Desweiteren behauptet Sie Sie hat dafür auch eine Prionachweis der Kanzlei Breuer&Lehmann in München, was immer ds auch sein mag.
Meine Frage jetzt
Was besagt dieser Prionachweis und ist es damit wirklich nicht gestattet, das wir einen solchen Ball auch anbieten? Evtl in einer anderen Größe?
Unsere Bälle sind nicht absolut identisch, da ja jeder individuell gefertigt wird.
Vielen Dank im Voraus.
LG
Michael Parzinger
P.S. bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
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Antwort von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
Sehr geehrter Herr Parzinger,
ich beantworte Ihr Anliegen aufgrund Ihrer Angaben folgendermaßen:
Was besagt dieser Prionachweis und ist es damit wirklich nicht gestattet, das wir einen solchen Ball auch anbieten?
Der Priornachweis dokumentiert unabhängig wann Frau Zameit das Design des Greifballs erfunden/herausgebracht hat. Für Nachbauer bedeutet dies im Umkehrschluss, dass im Falle eines Rechtsstreites mit Frau Zameit (Abmahnung, Schutzeintragungen, Lizenzgebühren etc.) diese Ihre Urheberschaft am Greifball gem. § 10 UrhG wohl beweisen könnte, was für den Nachahmer ein Unterliegen im Prozess bedeutet.
Sie können zwar einen solchen Ball anbeiten, jedoch müssen damit rechnen, dass man gerichtlich dagegen vorgeht und Ihre Chancen dieses Prozess zu gewinnen, eher gering einzuschätzen ist, was für Sie schlussendlich hohe Kosten bedeutet.
Evtl in einer anderen Größe?
Frau Zamit belegt doch hier wohl das Design an der Greifballform aus Ringen und Perlen, Buchstaben etc., so dass die Größe Ihres Greifballs aus Ringen, Perlen, Buchstaben keine Rolle spielt. Will sagen, selbst wenn Ihr Greifball aus Ringen, perlen und Buchstaben ein andere Größe hat, ist es immer das Desgin, für welches Frau Z. einen Priornachweis besitzt.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
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