Nachbarschaftsrecht Bäume
Fragestellung
Auf dem Grundstück meiner 91 jährigen Mutter standen, 1 m von dem Nachbargrundstück entfernt, drei 20m hohe Nadelbäume: Meine Mutter hat mir das Haus vor 10 Jahren überschrieben. Deshalb bin ich der Ansprechpartner für den Nachbarn, der mir eine Vorladung zum Schiedsgericht zukommen liess, weil die Bäume bzw. deren Wurzeln seine Hauseinfahrt beschädigen. Das Schiedsgericht beschied die Bäume zurückzuschneiden und eine Überprüfung , ob die Wuzeln das Nachbargrundstück beschädigen.
Ich habe die Bäume von einem Baumfäller fällen lassen (die Wurzeln sind im Boden verblieben) und die übrigen Eiben und Sträucher wurden auf 2m zurückgeschnitten.
Der Nachbar hat seine Einfahrt komplett neu machen lassen und hat von der Versicherung meiner Mutter anteilig ein Viertel der Kosten erstattet bekommen (ca 2500 Euro).
Jetzt möchte der Nachbar, dass ich eine Wurzelsperre legen lasse ((auf meine Kosten), und dass ich zudem noch 250 Euro für das abtransportierte Wurzelwerk bezahle.
Leider eskaliert dieser Konflikt (ich wohne nicht vor Ort) und schadet der Gesundheit meiner Mutter sehr.
Meinen Fragen
1.Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten, um diesen Konflikt zu beenden? Leider existiert für diese Immobilie kein Rechtsschutz. Könnten in dem Fall die Kosten eskalieren?
2.Ich hatte überlegt einen Sachverständigen zu beauftragen, der im günstigsten Fall belegen kann, dass Wurzeln gefällter Bäume nicht wieder ausschlagen?
Meine Eltern/Mutter wohnt seit 50 Jahren in dem Haus und haben sich um diese Bäume leider nie gekümmert. Jetzt wird das ganze eine Kostenexlosion.
Mit freundlichen Grüßen
A Axmann
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernd Messerschmidt
Sehr geehrter Rechtssuchender,
zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
1. Leider gilt das alte Sprichwort: Es kann der Brävste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Ob der Konflikt sich lösen lässt, liegt nicht allein an Ihnen; es können auch Begehrlichkeiten geweckt werden, oder die pure Lust am Streit wird immer wieder neue Streitpunkte hervorrufen. Ich rate daher allgemein zu einem nüchternen, sachlichen Vorgehen, ohne sich im Einzelfall provozieren zu lassen, auch wenn dies mitunter nicht einfach sein wird.
2. Anwalt einschalten: Die Einschaltung eines Anwaltes ist immer mit zusätzlichen Kosten verbunden, wenn der Streit vor Gericht landet, fallen zusätzlich noch Gerichtskosten an. Dies liegt nicht allein in Ihrer Hand sondern auch der Nachbar kann Sie verklagen; erfahrungsgemäß ist aber die Schwelle zur Klageerhebung recht hoch und auch abhängig ob Rechtsschutz besteht oder nicht.
3. Einen Wurzelschutz müssen Sie nur dann errichten, wenn in der Zukunft die Gefahr besteht, das erneut Wurzeln ins Nachbargrundstück vordringen, nach dem Rückschnitt und der Fällung scheint dies ja ausgeschlossen zu sein. Vielleicht wachsen ja auch Wurzel vom Nachbargrundstück auf Ihr Grundstück und dort könnten Sie vom Nachbarn dann auch den Einbau einer Wurzelsperre verlangen. Ich würde dies zunächst ablehnen unter Hinweis, dass keine zukünftige Beeinträchtigung mehr droht.
4. Was die Kosten für den Abtransport anbelangt, so würde ich zunächst bestreiten, daß dies Wurzeln von Ihren Bäumen waren. In einem nächsten Schritt würde ich die Höhe der Kosten bestreiten, haben Sie schon eine Rechnung vorgelegt bekommen? 250 Euro erscheint mir sehr pauschal zu sein. Sollte es sich tatsächlich um Wurzelwerk von Ihren Bäumen handeln, und diese von Ihren Eltern angepflanzt worden sein, dann müssten Sie auch die Beseitigungskosten tragen. Waren die Bäume schon immer dort, wurden also auch nicht von Ihren Eltern angepflanzt, dann treffen Sie die Kosten nicht ohne weiteres.
5. Sachverständiger: Ich würde ihn zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht einschalten, da Sie zum einen die Kosten der Begutachtung tragen müssten und zum anderen die Gegenseite nicht verpflichtet ist, dieses Gutachten als für sich verbindlich anzuerkennen.
In der Hoffnung Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Bernd Messerschmidt
Rechtsanwalt
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