Nachbar jammert, obwohl man sich an die Hausordnung haltet
Fragestellung
Hallo,
meine Mieter werden vom Nachbarn unter Druck gesetzt, obwohl sie sich an die Hausordnung halten und die Wohnung normal nutzen.
Die Nachbarn unter der Wohnung protokollieren sogar tagsüber, wann und was für ein Lärm man produziert. Sogar Toilettenbesuche nachts werden protokolliert. Staubsaugen der Wohnung etc. wird angezählt. Meine Mieter haben eine kleine Tochter und die Mutter ist am Ende, weil sie ihr Kind nicht entsprechend erziehen kann. Sogar tagsüber empfängt meine Mieter keinen Besuch zum Kaffee trinken, weil sie ja keinen Lärm machen und die Nachbarn ärgern wollen.
Die Nachbarn unter der Wohnung kenne ich nicht und ich weiß auch nicht ob es Mieter oder Eigentümer sind. Das Objekt ist ein Hochhaus.
Was kann ich als Vermieter tun? Ich möchte nicht meine guten Mieter verlieren. Es liegt nicht an ihnen.
Für einen Rat wäre ich dankbar.
MfG
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
allein gegen das "Protokollieren" dieser "netten Nachbarn" werden weder Sie noch Ihre Mieter etwas unternehmen können, da dieses allein bestrachtet nicht angreifbar ist. Wenn es aölso Lebensaufgabe und Vergnügen der Nachbarn ist, dürfen die weiterhin aufschreiben.
Das ändert sich dann, wenn diese Daten mit unhaltbaren Anschuldigungen an Dritte , z.B. Hausverwaltung weiter gegeben werden.
Dann würde sowohl ein Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB bestehen, als auch ein Schadenersatzanspruch Ihrerseits über § 823 BGB, § 328 StGB.
Daher sollten diese Nachbarn unbedingt angeschrieben und aufgefordert werden, solche Unarten sein zu lassen, da sonst Unterlassungsansprüche und Schadenersatzanspruche geltend gemacht werden.
Dazu müssen Sie die Namen aber natürlich in Erfahrung bringen. Sofern es Ihre Mioeter nicht benennen können, sollten Sie sich an die Hausverwaltung wenden.
Sollten die Nachbarn Ihr Verhalten nicht ändern/einstellen, wäre dann die gerichtliche Durchsetzung möglich.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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für Ihre Antwort danke ich ihnen.
In Ihrer Antwort nennen sie die § 328 StGB (Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern).
Ich konnte den Bezug zu meinem Fall nicht nachvollziehen. Würden Sie mir bitte hier weiterhelfen?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Fam. K.
bitte entschuldigen Sie den Zahlendreher, es muss § 238 StGB heißen, der da lautet:
Nachstellung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich
1. die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person
a) Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder
b) Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen, oder
4. diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Und das ist dann nach Ihrer Schilderung verwirklicht, wenn der Nachbar seine AUfzahlungen mit falschen behauptungen weitergibt, um Ihre Mieter "anzuschwärzen".
Selbstverständlich stehe ich bei weiteren Nachfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle