Müssen Zinsen aus einer privaten Altersvorsorge versteuert werden?
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas!
Es geht um folgenden Sachverhalt: seit 6 Jahren zahle ich beim Direktversicherrer CosmosDirekt in den "Flexiblen Vorsorgeplan" ein, quasi einer privaten Altersvorsorge. Bislang ergaben sich daraus nur wenig Zinsen, so dass ich es bisher bei der Steuerangabe außer Acht ließ! Jetzt sind mittlerweile aber doch ca. 1300 Euro Zinsen aufgelaufen. Die Frage nun wäre: muß ich diese Zinsen versteuern und wenn ja, ist es dann wahrscheinlich, dass das Finanzamt für die letzten vergangenen 5 Jahre noch Steuern nachfordern könnte?
Für ihre Einschätzung des Falles im Voraus besten Dank!
MfG
K. H.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte/r Herr/ Frau H.,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn es sich um einen inländischen Vertrag handelt, bei dem Zinsen erwirtschaftet werden, wird der Anbieter Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, ggf. auch Kirchensteuer, einbehalten und abführen. Damit wird eine Abgeltungswirkung erzielt, es ist dann im Regelfall keine Angabe in der Steuererklärung notwendig. Eine Angabe in der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung wäre allenfalls notwendig, wenn Sie Freistellungsaufträge erteilt haben, die über 801 € bei Einzelveranlagten bzw. 1602 € bei Ehegattenveranlagten hinausgehen oder wenn Sie zusätzlich noch Kapitalerträge hatten, die nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, z.B. ausländische Kapitalerträge oder Erstattungszinsen des Finanzamts.
Ihr Anbieter sollte Ihnen für steuerliche Zwecke (zumindestens auf Anforderung) eine Steuerbescheinigung erteilen, aus der Sie alle relevanten Daten erkennen können.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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