Monatliche Geldzuwendungen steuerpflichtig ?
Fragestellung
Meine Tochter ist alleinerziehende und getrennt lebende Mutter eines einhalbjaehrigen Kleinkindes und selbständig als Pferdedentistin. Ihr Exfreund unterstützt sie (noch) durch Ubernahme der monatlichen Miete von Eur 1.160,00. Von mir erhält sie monatlich weitere Eur 300,00 als Zuschuss zum Lebensunterhalt und bei Bedarf weitere Zuschüsse, sofern sie einmalige Aufwendungen hat. Das eigene Einkommen ist abhängig von der Möglichkeit der Kinderbetreuung und des Gesundheitszustandes des Kindes und im Moment eher bescheiden.
Frage:
1. muss sie diese Zuwendungen als Einkommen in ihrer Steuererklärung angeben?
2. muss sie diese Zuwendungen als Einkommen bei oeffentlichen Stellen angeben, falls sie dort Anträge auf irgendwelche Zuschüsse stellen sollte
3. muss sie diese Zuwendungen bei der Krankenkasse angeben, wenn sie sich dort freiwillig weiter versichern will. Im Moment ist sie noch bei ihrem Exfreund angestellt und gesetzlich versichert. Das Arbeitsverhältnis ist dort bereits in der Kuendigungsphase. bzw. sie wird kurzfristig nur noch rein selbstaendig sein.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
1. muss sie diese Zuwendungen als Einkommen in ihrer Steuererklärung angeben?
Unterhalt ist nicht steuerbar und im Rahmen der Einkommensteuer nicht anzugeben. Voraussetzung ist jedoch, dass sie unterhaltsberechtigt ist und der Unterhalt angemessen ist, ansonsten würde es als Schenkung gelten und würde bei Überschreiten der Freibeträge schenkungssteuerpflichtig werden. Von Eltern auf Tochter sind die Freibeträge jedoch sehr hoch (400.000 € in 10 Jahren).
Insgesamt halte ich die genannten Beträge jedoch für völlig unproblematisch.
2. muss sie diese Zuwendungen als Einkommen bei oeffentlichen Stellen angeben, falls sie dort Anträge auf irgendwelche Zuschüsse stellen sollte
Ja, wenn sie Auskunft über ihre Einnahmen machen soll, muss sie auch steuerfreie Einnahmen angeben. In Details ist das Abhängig von der jeweiligen Sozialleistung, die beantragt wird.
3. muss sie diese Zuwendungen bei der Krankenkasse angeben, wenn sie sich dort freiwillig weiter versichern will. Im Moment ist sie noch bei ihrem Exfreund angestellt und gesetzlich versichert. Das Arbeitsverhältnis ist dort bereits in der Kuendigungsphase. bzw. sie wird kurzfristig nur noch rein selbstaendig sein.
Nein.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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