Mobilfunkvertrag im Ausland
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Driftmeyer,
vor einiger Zeit haben Sie mich schon einmal sehr gut vertreten, deswegen würde ich bzw. meine Verlobte, Ihre Dienste gerne erneut in Anspruch nehmen.
Diesmal gibt es ein Problem mit dem Mobilfunkanbieter O2. Meine Verlobte war im Urlaub in Spanien und hat vom Mobilfunkanbieter eine SMS erhalten das Sie kostenlos nach Deutschland telefonieren kann. Das haben wir auch täglich über mehrere Stunden genutzt. Was der Anbieter aber nicht eindeutig offeriert hat, ist das dies nicht für Videotelefonie gilt. Das böse erwachen kam dann als die Rechnung um die 900€ kam.
Ich habe versucht mit O2 eine Lösung zu finden und das Unternehmen auf diesen Fehler hinzuweisen, ein entgegenkommen habe ich bisher nicht erfahren. Viel mehr bekommt man von dem Unternehmen seit Wochen keine Antwort mehr. Von Anrufen auf der Hotline habe ich wegen der Beweisdokumentation abgesehen, da einem hier sowieso jeder was anderes erzählt und ich am Ende nichts schriftlich habe.
Aus den Medien weis ich das es Probleme mit Mobilfunkanbietern immer wieder gibt, gerade wenn man sich im Ausland aufgehalten hat. Hier konnte man auch entnehmen das derartige Forderungen soweit ich weis auf Kulanz eingestellt wurden. Gerne kann der Vertrag von O2 auch fristlos gekündigt / aufgelöst werden. Da dieser sowieso nicht mehr genutzt wird.
In den Anhängen habe ich alle Unterlagen zusammengestellt, die ich bisher habe. Ich würde mich freuen wenn Sie mich mit Ihrer hervorragenden Arbeit auch in dieser Angelegenheit betreuen.
Mit freundlichen Grüßen
T. K. & Christina Pfalzgraf
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Dabei gehe ich davon aus, dass laut Preisliste ihres Mobilfunkvertrages (normale) Telefonate nach Deutschland kostenfrei sind.
1. Das Entgelt einer Telekommunikationsleistung richtet sich nach der in den Vertrag einbezogenen Preisliste. Diese ist ggf. auch durch AGB Vertragsbestandteil geworden.
Dagegen kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Vertrag und die darin vereinbarten Entgelte durch das Zusenden einer SMS abgeändert werden.
Die SMS kann nicht als Vertragsänderung im Hinblick auf die Entgelte verstanden werden. Für eine solche Vertragsänderung bedürfte es ohnehin einer Zustimmung beider Vertragsparteien.
2. Die SMS über die Kostenfreiheit der Anrufe aus Spanien kann hier nur als Hinweis darauf verstanden werden, dass Anrufe – im Unterschied zur Situation in der Vergangenheit – keine Zusatzkosten, insbesondere hohe Roaming-Gebühren auslöst.
Dass eine Leistung wie die Video-Telefonie zusätzlich kostenlos sein sollte, ist dem nicht zu entnehmen. Diese Leistung ist – soweit ersichtlich – bereits im Inland entgeltpflichtig. Sofern diese Leistung in Flat-Rate-Angeboten enthalten ist, dann nur gegen Aufpreis.
Dass eine solche Leistung aus dem Ausland nach Deutschland dagegen kostenlos sein sollte, wäre m.E. schwerlich zu erwarten gewesen. Warum der Anbieter ein solches Geschenk machen sollte, ist insoweit nicht ersichtlich.
Der Anbieter ist dabei auch nicht verpflichtet, sämtliche Preise für alle Einzelleistungen –insbesondere Video-Telefonate - in der SMS nochmals aufzuführen. Die für seinen Vertrag gültige Preisliste dürfte für den Kunden in aller Regel im Internet einsehbar sein oder telefonisch zu erfragen sein.
3. Eine Verpflichtung explizit darauf hinzuweisen, dass Video-Telefonie nicht unter die kostenlosen Telefongespräche fällt, sehe ich im Ergebnis nicht.
Zwar stellen auch Video-Telefon-Gespräche Telefongespräche dar, die laut SMS kostenfrei sein sollten.
Aus dem Zusammenhang hätte aber ersichtlich sein müssen, dass die Hinweis – SMS lediglich die bestehenden vertraglichen Konditionen für Gespräche aus dem Ausland wieder gibt. Zusätzliche kostenfreie Leistungen sollten damit aber erkennbar nicht eingeräumt werden.
Dies lässt sich auch an der Formulierung in der SMS „In Ihrem Tarif…“ festmachen.
Die SMS stellte damit erkennbar keine Abweichung vom genannten Tarif dar.
Insgesamt sehe ich daher hier leider auf rechtlicher Grundlage keine guten Erfolgsaussichten, um die Forderung vollständig abzuwehren.
In der Regel sind die Anbieter jedoch vergleichsbereit. Wenn Sie die Zahlung der Hälfte der Summe anbieten und andernfalls die Übergabe an einen Anwalt ankündigen, halte ich im Hinblick auf eine gewisse Missverständlichkeit der SMS eine Einigung für realistisch.
Ich hoffe, Ihnen eine rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfüung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
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vielen Dank für die ausführliche Beratung. Ich habe bereits mehrfach an den Mobilfunkanbieter appelliert hier eine kulante Lösung zu finden, leider blieben diese Schreiben bis heute unbeantwortet.
Wir würden Sie gerne beauftragen ein entsprechendes Schreiben zu verfassen und an den Anbieter zu übersenden. Bitte teilen Sie mir mit welchen Kosten hierfür auf uns zu kommen würden und wie schnell wir das abwickeln können.
Vielen Dank für Ihre ausgezeichnete Arbeit und Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
T. K. & Christina Pfalzgraf
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Kosten würde ich mit 67 € beziffern, so dass sich unter dem Strich 150 € ergeben.
Dafür müssten Sie mir hier noch einmal einen Direktauftrag / X-Mail einstellen.
Das Schreiben kann ich dann innerhalb der nächsten 2- 3 Werktage fertig machen und lasse es Ihnen zur Kenntnis zukommen. Teilen Sie mir dazu gern auch Ihre Email-Adresse mit.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt