Mobilfunkvertrag blau.de (Telefonica)
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Roth,
derzeit befinde ich mich in einer Auseinandersetzung mit o.g. Mobilfunkanbieter, bei welchem ich am 1.6. diesen Jahres einen Vertrag abgeschlossen habe. Leider ist der Anbieter nicht in der Lage gewesen, mir die nötige SIM-Karte zukommen zu lassen. Aus diesem Grund hatte ich vor, von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen. Leider erkennt Blau.de diese nicht an, Ihrerseits sei der Vertrag erfüllt worden. Für die Lieferung der SIM-Karte kann es keinerlei Belege geben, da niemand im Haus für die Lieferung unterzeichnet hat.
Meine Frage besteht nun darin, ob ich mit meinem Recht auf Sonderkündigung richtig liege, bzw. der Vertrag unter diesen Umständen überhaupt zustande kam? Weiterhin natürlich auch um die Übernahme entstehender Kosten für die anwaltliche Vertretung, sofern Blau nicht einlenkt und ich Ihnen oder einem Ihrer Kollegen und Kolleginnen ein Mandat erteilen muss?
Mit freundlichen Grüßen,
J. B.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt Stellung nehme:
An einem rechtswirksamen Vertragsschluss besteht nach diesseitiger Auffassung auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung kein ernstlicher Zweifel.
Für eine außerordentliche Kündigung muss aber stets ein wichtiger Grund vorliegen.
Ein wichtiger Grund liegt nach § 314 Absatz 1 BGB vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Die Nichtlieferung der SIM-Karte stellt als Pflichtverletzung des Vertrages auch einen wichtigen Grund dar.
In einem solchen Fall ist die außerordentliche Kündigung aber erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.
Sie müssen Ihrem Vertragspartner daher eine Frist setzen, innerhalb derer Ihnen die SIM-Karte zu überlassen ist.
Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist können Sie dann die Kündigung erklären und sich vom Vertrag lösen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich gerne entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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