Mitgliedsvertrag in einer Kampfsportschule
Fragestellung
Hallo mein Name ist Reinhard Schmelzer,
für den Mitgliedervertrag meiner Kampfsportschule benötige ich rechtliche Beratung. Das Formular ist schon aufgesetzt doch bedarf eventuell einiger Korrekturen und Verbesserungen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Morgen,
ich hab den Entwurf des Teilnehmervertrages geprüft und teile Ihnen dazu Folgendes mit:
Auf der ersten Seite ist nicht erkennbar, worin sich die reguläre von der Premiummitgliedschaft unterzeichnet, letztere soll ja 19.- € teurer sein.
Es sollte klargestellt werden, worin der Unterschied liegt.
Vertragsdauer & Kündigungsfrist:
Satz 2 dieses Absatzes sollte geändert werden in „Er kann von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist zum Ablauf gekündigt werden“.
AGB 1)
Satz 1 sollte gestrichen werden, weil das schon im vorigen Absatz geklärt ist.
Es bleibt dann:
„Sollte der Vertrag nicht zu seinem Ablauf gekündigt worden sein, verlängert er sich um weitere 12 Monate. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.“
AGB 2)
Der Absatz ist insgesamt unglücklich formuliert. Es ist nicht erkennbar, was mit „triftiger“ Grund gemeint ist. Verwenden Sie bitte den in der Rechtsprechung üblichen Begriff „wichtiger Grund“.
Der gesamte Abs. 2 sollte ersetzt werden durch:
„Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund belibt unberührt.“
AGB 3)
Der erste Satz muss ergänzt werden:
„ … auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen“.
Bitte „des Übungsleiters“ streichen, das ist eine nicht sachgerechte Einschränkung.
AGB 6)
Ermäßigungen können nur nach Vorlage (von was??) gegeben werden. Bitte ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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ich habe einen Punkt übersehen und zwar im AGB 6:
Der Teilsatz
"und sämtliche Forderungen, die ihm dem Mitglied gegenüber zustehen" muss gestrichen werden, weil zu weitgehend.Der Kunde wird dadurch unangemessen benachteiligt, vgl. § 307 BGB.
Mit freundlichen Grüßen