Mitgliedschaft Fitnessclub
Fragestellung
die Mitgliedschaft im Fitnessclub wurde von mir gekündigt,
Mein Neurologe hat mir das Training im Fitnesscclub untersagt. Bescheinigung liegt
auch dem Fitnessclub vor. Die weigern sich die Kündigung durch die ärztliche Bescheinigung anzuerkennen.
Was ist zu tun ?
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Antwort von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2012 entschieden, dass ein wichtiger Grund im Sinne des § 314 Abs. 1 BGB zur Kündigung des Fitnessstudio-Vertrages vorliegen kann, wenn das Mitglied die Leistungen des Studios aufgrund Krankheit nicht mehr nutzen kann, vgl. BGH, Urteil vom 8.2.2012, Az. XII ZR 42/10.
Der BGH hatte sich in dieser Entscheidung auch damit auseinanderzusetzen, wie das Vorliegen der Krankheit nachzuweisen ist. In diesem Fall hatte das Fitness-Studio eine Klausel wonach das Mitglied ein ärztliches Attest vorlegen muss, aus dem sich Art und Umfang der Erkrankung ergeben. Das sah der BGH als zu weit gehend an. Natürlich habe das Studio ein Interesse daran, einen Missbrauch zu verhindern, dafür sei aber die Vorlage eines ärztlichen Attestes ausreichend, aus dem sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit des Kunden nicht mehr möglich ist. Ich gehe davon aus, dass dies bei Ihnen der Fall sein wird.
Der nächste Schritt aus Ihrer Sicht könnte daher sein, die Zahlung der Mitgliedsbeiträge einzustellen, oder evtl. vorausgezahlte Beiträge zurückzufordern.
Wichtig zu wissen für Sie ist jedoch, dass bei einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung die sogenannte Darlegungs- und Beweislast bei Ihnen liegt. D.h. Sie müssen beweisen, dass Sie aufgrund von der Erkrankung keinen Sport mehr treiben können. Die Vorlage des ärztlichen Attests erbringt hierfür nur einen Anscheinsbeweis. D.h. das Fitnessstudio hat die Möglichkeit den Anschein dadurch zu beseitigen, dass es konkrete Umstände vorträgt, weshalb das Attest unrichtig ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer, Rechtsanwalt
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Obwohl das Attest des Neurochirurgen Ihnen vorliegt,schreiben Sie mir das das Training vorteilhaft wäre.
Was kann ich tun ?
Sie werden von mir zurückgegeben.
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie eine sogenannte negative Feststellungsklage einreichen mit der rechtskräftig festgestellt wird, dsas das Studio keine Ansprüche mehr gegen Sie hat.
Alternativ können Sie aber auch abwarten, ob das Studio tatsächlich den Klageweg bestreiten wird und aus deren Sicht rückständige Beiträge einklagt.