Mitarbeitergespräch
Fragestellung
Ich habe Fragen zu einem Mitarbeitergespräch. Der Hintergrund: Ich arbeite seit 6 Jahren in einer Dienstleistungsfirma für techn. Dokumentation, bin 50% schwerbehindert, seit 3 Jahren habe ich einen Chef, der chaotisch ist, aber bis dato sehr zufrieden mit mir. Hat jetzt sich für eine Gehaltserhöhung für mich ausgesprochen. Es gibt noch einen anderen Projektleiter, der für eine andere Gruppe zuständig ist und ihn auf negative Dinge bei mir aufmerksam gemacht hat, obwohl ich Garnichts mit ihm zu tun habe. Da bat ich um ein Gespräch mit meinem Vorgesetzten diese Kritikpunkte zu klären. Jetzt ist ein Mitarbeitergespräch anberaumt mit diesem anderen Projektleiter und einer telefonisch zugeschalteten Person aus der Zentrale in Karlsruhe, die das Gespräch protokollieren soll. Wer genau diese Person ist, konnte er mir nicht sagen und in welcher Funktion oder Stellung der andere Projektleiter dabei ist und ob der jetzt auch sein Vorgesetzter wäre, wusste er auch nicht. Einen Fragenkatalog vorab zum Gespräch kann er auch nicht schicken.
Da aufgrund der Weisungspflicht ich beim Gespräch anwesend sein muss, stellen sich mir folgende Fragen:
1) Darf eine Person über Telefon zugeschaltet werden und protokollieren? Es könnten dann ja theoretisch alle möglichen Leute im Hintergrund zuhören.
2) Muss ich im Gespräch Antworten geben, wenn ich vorab überhaupt nicht informiert wurde, wer in welcher Position und Stellung teilnimmt?
3) Kann ich anstelle Antworten zu geben, erklären, die Fragen schriftlich mir zu notieren und diese dann ausführlich schriftlich zu beantworten?
4) Kann ich verlangen, dass Personen, deren Funktion und Stellung mir offiziell nicht bekannt sind, am Gespräch dann nicht teilnehmen?
5) Kann ich verlangen, das Gespräch zu verschieben, bis auf Klärung der offenen Punkte?
6) Sollte ich vorab schriftlich um Beantwortung der offenen Punkte bitten? Sollte ich mich dabei direkt an die GF wenden, da meine direkter Vorgesetzter diese Fragen nicht beantworten kann?
7) Welchen Rat geben Sie mir, wie ich mich dabei verhalten sollte?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt RA Michael Grübnau
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
1) Darf eine Person über Telefon zugeschaltet werden und protokollieren? Es könnten dann ja theoretisch alle möglichen Leute im Hintergrund zuhören.
Das ist unzulässig, außer Sie willigen ein.
2) Muss ich im Gespräch Antworten geben, wenn ich vorab überhaupt nicht informiert wurde, wer in welcher Position und Stellung teilnimmt?
Nein, das müssen Sie nicht. Da Sie aber um Klärung der Situation gebeten haben, sollte schon ein Dialog zustande kommen, respektive sollten Sie das Gespräch nutzen, um Fragen zu stellen, dennn wer fragt, der führt.
3) Kann ich anstelle Antworten zu geben, erklären, die Fragen schriftlich mir zu notieren und diese dann ausführlich schriftlich zu beantworten?
Das können Sie sich erbitten, die Gesprächspartner müssen sich darauf nicht einlassen.
4) Kann ich verlangen, dass Personen, deren Funktion und Stellung mir offiziell nicht bekannt sind, am Gespräch dann nicht teilnehmen?
Das ist schwierig zu beantworten. Wenn es sich um Vorgesetzte oder Firmeninhaber handelt, dann lässt sich das nicht vermeiden. Bei reinem Funktionspersonal dürfte das aber möglich sein.
5) Kann ich verlangen, das Gespräch zu verschieben, bis auf Klärung der offenen Punkte?
Verlangen nicht, denn dafür kennt das Gesetz keine Rechtsgrundlage.
6) Sollte ich vorab schriftlich um Beantwortung der offenen Punkte bitten? Sollte ich mich dabei direkt an die GF wenden, da meine direkter Vorgesetzter diese Fragen nicht beantworten kann?
Damit würden Sie Ihren direkten Vorgesetzten umgehen, was er als Affront auffassen könnte. Daher rate ich davon ab.
7) Welchen Rat geben Sie mir, wie ich mich dabei verhalten sollte?
Zuhören, ruhig bleiben. Gegenfragen stellen. Keine Angriffsfläche bieten, Verständnis zeigen aber deutlich den eigenenn Standpunkt klar machen.
Sollten Sie noch eine Nachfrage haben, stehe ich Ihnen gerne im Rahmen der Nachfrage zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Arbeitsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
1) Kann ich das Gespräch führen und wenn es schlecht läuft, sage ich, ich habe im Nachhinein erfahren, es ist nicht rechtens jemanden telefonisch zuzuschalten. Das Protokoll darf nicht in die Personalakte und es muss ein neues formal und rechtlich richtiges Gespräch geführt werden? Die formale Richtigkeit ist ja immer entscheidend bei Rechtsfragen und ich kann ja nicht wissen, was formal richtig ist, das muss die Personalabteilung wissen.
2) Kann ich fordern, dass jmd vom Integrationsfachdienst bei dem Gespräch anwesend ist? Rein auch zum Kräfteausgleich, 3 Vorgesetzte sind ja dabei.
3) Sollte ich die Vorgesetzten ständig ermahnen, die Arbeitsrechte einzuhalten? Wenn die Gesetze nicht eingehalten werden müssen, wozu sind sie dann da?
4) Wie arrangiere ich mich am besten mit dem Arbeitgeber bis ich eine neue Stelle gefunden habe? Sollte ich mich ab sofort krank schreiben lassen, um nicht meine Lage durch Fragen und Forderungen zu verschlechtern?
Ihre Nachfragen beantworte ich gerne wie folgt:
Zu 1: Das geht, birgt aber die Gefahr, dass man Ihnen vorhält, Sie hätten eingewilligt, dass mitprotokolliert wird. Daher liebe klare Kante. Entweder ablehnen oder so durchziehen wie vom Arbeitgeber vorgeschlagen.
Zu 2: Ja, das steht Ihnen zu.
Zu 3: Das klingt belehrend und aufmüpfig. Davon würde ich abraten.
Zu 4: Das hängt von Ihrer persönlichen Präferenz ab. Professionel ist es, bis zum letzten Tag zu arbeiten. Wenn Sie das gesundheitlich tatsächlich nicht durchstehen, dann bleibt Ihnen nur die AU.
Einen angenehmen Sonntag wünschend!
Grübnau-Rieken