Mißbrauch - Scheinehe? - Geldtransfer ins Ausland
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich versuche so kurz wie möglich die komplexe Situation zu schildern:
Mein Vater hat mich als Kind - vor knapp 40 Jahren - sexuell missbraucht (verjährt). Er lebte lange in Brasilien, kam aber nach dem Tod meiner Mutter im Okt 2014 wieder nach Deutschland um sein Erbe anzutreten. Er hat dann im Sep 2015 in Brasilien die Mutter seiner dortigen Kinder, von der er schon einige Jahre getrennt gelebt hat (gleiches Haus, verschiedene Wohnungen) geheiratet damit sie nach seinem Tod versorgt ist. (deutsche Beamtenpension). Er hat mir zunächst Generalvollmacht erteilt, da er teilweise in Brasilien lebt, dann wieder entzogen, jetzt soll ich wieder teilweise Sachen regeln. Er war vor kurzem mit seiner Freundin aus Brasilien in Deutschland und hat mit ihr einige Wochen hier verbracht. Nun ist seine Ehefrau da, er kommt auch demnächst um so ein Zusammenleben für die Steuer nachweisen zu können. Mir ist das alles viel zu heikel, ich fühle mich für seine Zwecke missbraucht und weiß nicht was ich tun soll. Ich möchte nicht kriminell werden oder Mitwisser sein.
Aktuell hat er mich gebeten ihm Geld von seinem Konto nach Brasilien an zwei verschiedene mir unbekannte Personen per Western Union zu schicken. Ich konnte es nicht, da mein Ausweis abgelaufen war. Angeblich wollte er beide Summen vor seiner aktuellen Familie verstecken und nur seine brasilianische Freundin, bei der er dort meist wohnt, sollte davon wissen. Nun soll ich plötzlich eine der beiden Summen meiner im Moment sich auch hier befindlichen brasilianischen Halbschwester geben. Nun meine wichtigste Frage: Da ich das Geld schon von seinem Konto mit Vollmacht geholt habe, kann ich es nun gefahrlos meiner Halbschwester geben und die andere Summe von einem Bekannten mit Western Union schicken lassen solange ich keinen Ausweis habe? Die zweite Frage ist, was ich in Sachen eventueller Scheinehe machen soll, soll ich da einen Anwalt vor Ort beauftragen, soll ich irgendwo Meldung machen (Finanzamt, Ausländerbehörde)? Ich fühle mich von meinem Vater für seine Zwecke missbraucht und möchte mich endlich davon befreien.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
D. T.
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihr Entschluss, sich nicht weiter von Ihrem Vater einspannen zu lassen, kann ich nachvollziehen.
Hinsichtlich der Scheinehe brauchen Sie selbst keine Meldung machen oder etwas unternehmen.
Aber Sie sollten keine aktive Hilfeleistung erbringen, also weder irgendwelche unrichtigen Bestätigungen oder Erklärungen abgeben, noch sonstige unterstützende Taten machen.
Denn dann könnte das als Beihilfe ausgelegt werden.
Machen Sie Ihrem Vater also deutlich, dass Sie eine solche Beherberung nicht mitmachen werden. Auch sonstige Taten sollten Sie ganz konsequent ablehnen.
Heikeler ist die Sache mit den Überweisungen.
Hier können Sie zwar die Überweisungen vornehmen, sollten es aber auf keinen Fall machen.
Offenbar soll Geld versteckt und ungemeldet verteilt werden:
Das kann ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz sein
Auch kann es Beihilfe zum Betrug sein, wenn Gelder verschleiert werden sollen.
Daher sollten Sie sich partout weigern, das Geld über Ihr Konto weiterzuleiten.
Sie als Kontoinhaber und Versender werden allein verantwortlich sein, so dass so eine Bitte Ihres Vaters schon unverantwortlich und wenig verständlich ist; die gesamte Verantwortung schiebt er auf Sie und Sie müssen dann im Zweifel gegenüber den Behörden "den Kopf hinhalten".
Daher sollten Sie das Geld zurücksenden oder aber - aber bitte gegen Quittung - Ihrem Vater aushändigen.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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zunächst vielen Dank für Ihre Hilfe. zum Thema Geldtransfer: einen Teil soll ich ja meiner sich hier in Deutschland befindlichen Halbschwester übergeben. Das kann ich dann gegen Quittung tun - nehme ich an, denn sie ist ja Teil seiner offiziellen Familie. Was den anderen Transfer angeht werde ich meinem Vater mitteilen, dass ich ihm das Geld nicht auf einen anderen Namen nach Brasilien schicken kann und dann wieder auf sein deutsches Bankkonto zurückzahlen. Wäre es alternativ möglich ihm direkt auf seinen Namen Geld zu schicken, wenn er das möchte? Das wäre dann ja sicher kein Problem? Sein Geld ihm schicken - ganz offiziell?
Was die andere Sache angeht, werde ich dann lieber nochmal zu einer Beratungsstelle gehen, denn mein brasilianischer Halbbruder hat mich bei seinem letzten Aufenthalt in Deutschland schon massiv bedroht, ich denke wenn mein Vater erstmal weiß, dass ich nicht auf seiner Seite bin, wird er das sicher allen anderen auch erzählen und dann rechne ich mit großen Anfeindungen und vor allem Bedrohung meiner Existenz. Ich habe viele WG-Zimmer in dem Haus vermietet, in dem auch mein Vater seine Wohnung hat. Da können viele Dinge passieren um meine Mieter zu vergraulen. Im Moment herrscht nur so eine Art Waffenstillstand. Leider sind diese Menschen so auf Geld fixiert, dass die weder mir noch anderen etwas gönnen. Ich kann mich da also auf keinen Fall offiziell als Feind outen - maximal kann ich mich distanzieren - und das ist schon nicht ganz ungefährlich.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
D. T.
Ihr angedachtes Vorgehen ist möglich; allerdings halte ich auch die Zahlung an Ihre Halbschwester nicht für glücklich.
Zwar kann diese Zahlung mit der Quittung nachgewiesen werden, allerdings sollten Sie sich auch dahingehend absichern, dass Ihr Vater ausdrücklich gewünscht hat, dass das Geld der Schwester ausgehändigt wird.
Das sollten Sie im Notfall auch beweisen können, sonst sollten Sie auch davon absehen.
Sie sollten zutreffend das Geld wieder auf sein Konto einzahlen. Ihm sollten Sie das Geld auch nicht schicken, sofern Sie dazu nicht beauftragt sind.
Der Besuch der Beratungsstelle ist eine gute Idee, um nicht sofort Anfeindungen ausgesetzt zu sein.
Sie haben Recht, diese sollten vermieden werden.
Ich hatte Ihnen ja schon ausgeführt, dass Sie betreffend des Zusammenlebens des Vaters mit seiner Ehefrau keine Meldungen machen müssen.
Sie sollten sich gegenüber dem Vater aber distanzieren, indem Sie keinerlei Hilfestellungen leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
vielen Dank nochmals für die Ausführungen. Um schriftliche Aufträge per Email zu erhalten bin ich extra nicht ans Telefon gegangen. Ich habe alle Aufträge inkl. der Namen an die ich Gelder nach Brasilien schicken sollte schriftlich erhalten.
Also das Geld gebe ich meiner Halbschwester und den Rest schicke ich nur ihm persönlich nach Brasilien mit schriftlichem Auftrag und an sonst keine Person dort, auch wenn der Auftrag schriftlich von ihm kommt? Habe ich das richtig verstanden?
Mit freundlichen Grüße
D. T.
das haben Sie richtig verstanden. An fremde Personen sollten Sie das Geld nicht schicken. Sie können ihm das Geld von SEINEM Konto schicken, wenn er dazu einen Auftrag erteilt hat.
Zahlen Sie das Geld also auf sein Konto wieder ein und klären Sie ab, ob Sie ihm das Geld schicken sollen, aber immer beachten, von seinem Konto.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
es freut mich, dass ich Ihnen helfen konnte und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg