Minderjährige Kinder Aktien Depot
Fragestellung
Hi,
Wir würden unseren minderjährigen Kind (familien krankeversicherung) einen Aktien Depot eröffnen und dort für 100.000 Eur einen Index (z.B. S&P 500 Index) kaufen.
Nehmen wir jetzt an das dieses Index bringt in laufenden Jahr eine 30% Wachstum erzeugt, also ist sein Depot ende dieses Jahres schon 130.000 Eur wert. Es wird nichts verkauft sonder langfristig aufbewahrt.
Welche steuerliche, krankenversicherung oder sonstige Kosten oder Auswirkungen fallen an in diesen Fall für das Kind? Also welche steuern und Beitrage müssen bezahlt werden und muss sich Kind eventuell sogar alleine krankenversichern lassen und so?
Gibt es noch wichtige Punkte diesbezöglich?
Vielen Dank.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung!
Ihre Frage möchte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich die Besteuerung von Fondsanteilen seit dem Jahr 2018 geändert hat. Unter Umständen ist die Wertsteigerung bei einem Fonds ja darauf zurückzuführen, dass dieser selbt erhaltene Ausschüttungen nicht an den Fondsbesitzer (Anleger) ausschüttet, sondern diese Erträge thesauriert. Hier werden jetzt gewisse Beträge pro Jahr besteuert (Vorabpauschalen), so dass immer gewisse Beträge zu besteuern sind, deren Höhe ich aber nicht vorhersagen kann. Wie hoch diese sind, hängt natürlich auch vom Fonds und seiner Art ab. Bei Fonds, die zu mind. 51% aus Aktien bestehen, werden z.B. 30% dieser Beträge von der Besteuerung frei gestellt. Wenn aber z.B. die Wertsteigerung 30% beträgt, so wird diese Steigerung ja nicht nur darauf beruhen, dass der Fonds nicht ausschüttet (das Geld also behält), sondern hauptsächlich durch Wertsteigerungen der im Fonds enthaltenen Aktien. Das heißt, der Großteil dieser Wertsteigerung wird nicht besteuert, wenn dieser nur gehalten wird. Hier erfolgt die Besteuerung erst bei Veräußerung, wobei die bereits besteuerten Vorabpauschalen dann angerechnet werden.
Für Ihr Kind heißt das, dass nur dann Steuern anfallen, wenn die Kapitalerträge über 801 EUR p.a. anfallen (Sparerfreibetrag). Diesen Freibetrag sollten Sie bei der depotführenden Bank für Ihr Kind einrichten. Erst darüber hinaus fällt dann Abgeltungssteuer von 25% an, die von der Bank einbehalten wird. Hier könnten Sie für Ihr Kind eine Steuererklärung abgeben und die Günstigerprüfung beantragen. Denn der durchschnittliche Steuersatz Ihres Kindes wird unterhalb von 25% liegen, so dass die tatsächliche Steuer dann geringer ausfällt. Zu viel gezahlte Abgeltungssteuer wird dann erstattet.
Ihr Kind ist grundsätzlich in der Familienversicherung. Die Familienversicherung entfällt allerdings, wenn das Einkommen regelmäßig höher als 470 EUR/Monat beträgt (für 2021). Damit wäre aber aufgrund Vorabpauschalen nicht zu rechnen. Es wäre aber darauf zu achten, dass diese Grenze bei Verkauf der Anteile nicht überschritten wird.
Weitere Kosten (außer Kosten für die Depotführung) sehe ich hier nicht.
Beachten Sie, dass in Ihrem Fall eine Schenkung von 100.000 EUR von Ihnen an Ihr Kind vollzogen wird. Schenkungssteuer fällt zwar nicht an, weil es hier von Schenkungen der Eltern an die Kinder einen Freibetrag von 400.000 EUR in 10 Jahren gibt. Gleichwohl wäre diese Schenkung dem Finanzamt (Schenkungssteuerfinanzamt) zu melden. Weiterhin ist zu beachten, dass Sie sich diesen Betrag nicht einfach wieder zurückholen können. Hier wäre das Vormundschaftsgericht einzubinden. Bei Schenkungen von Kindern an die Eltern gilt im Übrigen nur ein Freibetrag von 20.000 EUR je Elternteil. Darüber hinaus würde Schenkungssteuer anfallen.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne mit Ihrer Rückfrage.
Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern nur als erste steuerliche Einschätzung dient.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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