Mietzahlung bei Trennung und Steuernachzahlung
Fragestellung
Liebe Frau Grass,
meine Fragen beziehen sich auf Mietzahlungen nach der Trennung wenn der Ehemann ausgezogen ist (er zog aus und beteiligte sich an keinen Mietkosten mehr zahlte mir aber Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. Die Miete war alleine nicht zu stemmen. ich habe mir dann mit gesetzlicher Frist zur Kündigung eine neue Wohnung gesucht für mich und mein Kind--
Weiter habe ich Farben zu dem Fall von Steuernachzahlungen die rückwirkend für die Zeit vor der Trennung gelten. Mein exrmann hat in den drei jahren vor der Trennung zwischen 70000 und 90000 euro jährlich verdient meine Verdienst lag bei ca 14000, er war auch auf honorbasis tätig neben einer Festanstellung. Nun möchte er die Nachzahlung einfach teilen was ich nicht richtig finde. Wie kann ich vorgehen?
Er denkt mit dem Trennungsunterhalt wäre alles abgegolten, er hat aber weiterhin den Schlüssel zur Wohnung gehabt um unser Kind an den Nachmittagen zu betreuen und hat seine Möbel erst 140 Tage nach der Trennung geholt.
Herzliche Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn die Wohnung auf den Namen beider Eheleute angemietet wurde, dann besteht gegenüber dem Vermieter auch eine Haftung beider Eheleute und zwar völlig unabhängig davon, wer letztlich die Wohnung nutzt. Die Eheleute haften gegenüber dem Vermieter somit als Gesamtschuldner im Sinne des §§ 425 ff. BGB.
Im Innenverhältnis, also zwischen den beiden Mietern – Ehemann und Ehefrau – wäre für die Zahlung der Miete ggf. derjenige zuständig, dem die Nutzungen der Wohnung zufließen. Dies könnte in der Regel der Ehegatte sein, der die Wohnung weiter bewohnt. Da aber die Wohnung meist viel zu groß und zu teuer für den Verbleibenden ist, geht die Rechtsprechung davon aus, dass sich der ausgezogene Ehegatte zumindest für die Dauer der Kündigungsfrist, also für die 3 Monate, ebenfalls (hälftig) an den Mietkosten beteiligen muss.
Bzgl. der Steuernachzahlungen gilt ähnliches, nämlich, dass bei einer gemeinsamen Veranlagung auch beide Ehegatten dem Finanzamt gegenüber als Gesamtschuldner haften, also im Grunde haftet jeder für die volle Schuld. Diese Gesamtschuld kann man aber beim Finanzamt „beenden“, indem man das Finanzamt ersucht, die Haftung intern aufzuteilen. Dies führt dann im Ergebnis dazu, dass der jeweilige Ehegatte nur für seine eigenen Steuerschulden haftet. Die Nachzahlung hälftig teilen, wenn Ihr Mann den „Löwenanteil“ daran verdient hat, wäre nicht korrekt.
Ich hoffe, Ihnen einen entsprechenden Überblick erteilt zu haben. Bitte fragen Sie nach, wenn noch etwas unklar oder offen geblieben ist.
Mit freundlichen Grüßen
RAGrass
Sie haben eine Frage im Bereich Familienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen