Mietvertrag Wohngemeinschaft
Fragestellung
ich habe mich vor einer woche von meinem freund getrennt . wir wohnen seit 4 monaten zusammen in einer whg der mietvertrag läuft auf uns beide.. nachdem er mich schon der öfteren beklaut und belogen hatte nahm ich kontakt mit seiner ex frau auf. diese bestätigte mir dass er dasgleiche auch schon mit ihr machte. als sie sich damals von ihm trennte ist er bei ihr mit der scheckkarte eingebrochen, hat ihr die klamotten zerschnitten und in ihre schuhe uriniert. auch sie hat er damals um 400 euro beklaut. ausserdem konsumiert er regelmässig drogen (cannabis, k0kain) und wird dann immer zusehends aggresiv so dass meine tochter und ich angst vor ihm haben. nun meine frage..... war es meinerseits unrecht dass ich das türschloss vor 5 tagen als er auf dienstreise war ausgewechselt habe obwohl er ja noch im mietvertrag steht? ich gab ihm allerdings am dienstag die möglichkeit seine sachen aus der whg zu räumen was er auch tat. kann ich ausserdem eine gerichtliche verfügung erlassen?
lg
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Antwort von Rechtsanwalt Stephan Bartels
Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie gehen Recht in der Annahme, dass die von Ihnen vorgenommene Auswechslung des Türschlosses unrechtmäßig gewesen ist. Als Mitmieter steht Ihrem Freund das gleiche Recht an der Nutzung der gemeinsamen Wohnung zu, wie Ihnen. Sie können Ihm die Nutzung auch nicht deshalb untersagen, weil sie Angst vor ihm haben aus aus irgendeinem anderen der von Ihnen geschilderten Umstände. Ihr Freund hat jetzt das Recht die Wohnung gewaltsam öffnen zu lassen und die Kosten hierfür von Ihnen erstattet zu verlangen.
Ich hoffe die Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg
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