Mietvertrag per Post nicht erhalten - trotz Widerspruch nun Vorderung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte, zum meinem Betreff kurz eine Erklärung. Im Juni 2018 besichtigte ich eine Wohnung in Berlin.Ich selbst wohne noch 600 km entfernt in BW.Möchte auf Grund einer neuen Arbeitsstelle ab 3.9.2018 nach Berlin zuziehen.Muss aber bis 1.8.2018 wegen der Schule schon zugezogen sein. Zur wiederholten Besichtigung im Mietobjekt und Besprechung mit wiedetholter Anreise hatten die Vermieter keinen Vertrag dabei.Diesen schickten sie mir zum durchlesen per Post !Ohne Unterschrift derer,zu.(2 fache Ausführung) Diesen habe ich dann unterschrieben und an den Vermieter gesand.Bis zum heutigen Tag bekam ich keinen Mietvertrag unterschrieben zurück.Da ich unterschrieben hatte ,nichts hörte, widersprach ich dem Vertrag.( 14 tägigen Frist)Gleich darauf bekam ich ein Schreiben in dem mir mitgeteilt wurde, dass es dieses Widerspruchsrecht nicht gibt.Ich ordentlich kündigen solle und 3 Monatsmieten bezahlen muss.Erst wenn ordentlich gekündigt ist ,dass Geld bezahlt ist erkennen sie die Kündigung an.Ich habe bis zum heutigen Tag keine unterschriebenen Mietverteag vorliegen.Der Vermieter sagt aber,er habe ihn mir zugesand per Post.Muss ich kündigen und das Geld bezahlen ohne Vertrag?Vielen Dank für Ihre Antwort und Hilfe!MfG J.Kuijper
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und Ihre Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Sie haben eine Frage im Bereich Mietrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
leider haben Sie Ihre Frage ohne weitere Kommentare storniert, obwohl die von Ihnen selbst gesetzte Frist noch gar nicht abgelaufen ist. Diese endet erst morgen um 7:00 Uhr.
Auch ohne weitere Rückmeldung von Ihnen hätte ich Ihnen ansonsten innerhalb der gesetzten Deadline hier über die Kommentarfunktion eine schriftliche Antwort gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte