Mietverhältnis kündigen wegen Eigenbedarf
Fragestellung
Sehr geehrte Herr Schulte!
Wie telefonisch besprochen anbei alle nötigen Dokumente.
Unsere Nichte heißt Anna Reutova, geb. 06.07.1998.
Und ein paar Argumente:
Ich stamme aus der Ukraine, bin allerdings seit über 10 Jahren in Deutschland und eingebürgert. Anna kommt auch aus der Ukraine. In unserem Land sind familiäre Beziehungen sehr sehr eng. Anjas Mutter (meine leibliche Schwester) und ihre Familie wohnt in Kiew ein Haus neben der Eigentumswohnung von mir (in der auch meine Mutter wohnt).
Ich habe Anja seitdem sie klein ist oft begleitet. Seit ich in Deutschland lebe war sie fast jedes Jahr bei uns in Bad Boll während der ganzen Sommerferien. Oft mit unsere Oma (meine Mutter) und teils auch den beiden kleinen Brüdern.
Jetzt haben wir einen den Auftrag auf sie aufzupassen da wir die einzigen Verwandten in Deutschland sind seit sie in Stuttgart lebt.
Alle anderen Verwandte, Bekannte und Freunde sind in der Ukraine und ihre Mutter ist damit auch sehr weit weg.
Natürlich möchten wir für sie dass sie gute Berufschancen hat, eine Berufsausbildung machen kann und damit auch gute Arbeitsperspektiven.
Wenn Sie weitere Fragen haben, bitte melden Sie sich.
inchik78@gmx.de
Mit freundlichen Grüßen
I. B.
Carsten B.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte Fragestellerin,
danke für Ihren Auftrag. Einen Entwurf für ein solches Kündigungsschreiben werde ich nun fertigen und Ihnen innerhalb der Deadline per Email zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Falls nicht zutreffend, können Sie den Satz, dass Ihre Nichte derzeit bei der Au-Pair Familie lebt, streichen.
Doch möchte ich darauf hinweisen, dass Ihr handschriftliches Schreiben vom 30.09.15 mit der Verlängerungsbestätigung von 7 Jahren auch als Kündigungsverzicht einer ordentlichen Kündigung gewertet werden könnte. In diesem Falle wäre eine ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarf vor 2022 wohl nicht möglich.
Da der Stellplatzmietvertrag ein komplett eigenständiger Vertrag ist, können Sie diesen mit den dortigen Kündigungsfristen (unabhängig von der Wohnung) ordentliche kündigen.
Da Sie zudem im Streitfalle den Zugang der beiden Kündigungsschreiben (Wohnung u. Stellplatz) nachweisen müssen, sollten Sie 2 getrennte Kündigungsschreiben verfassen und jeweils per Einschreiben an den Mieter versenden.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
Falls Sie künftig wieder einen anwaltlichen Rat brauchen, können Sie mich gerne hier direkt bei yourXpert über mein Profil: https://www.yourxpert.de/xpert/rechtsanwalt/bernhard.schulte
oder
die yourXpert Telefonhotline: Tel.: 0900 1010 999 unter Angabe meiner Kennung: 63827 direkt erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt