Mietrecht: Übernahmevertrag Vermietung bitte überprüfen
Fragestellung
Guten Tag! Ich bin Geschäftsführer der F. u. Co Bau GmbH. Wir sind nicht mehr operativ als Bauunternehmen tätig, sondern vermieten nur noch eigene Immobilien. Auf unserem ehemaligen Lagerplatz sind verschiedene Mieter untergebracht.
Ein bisheriger Mieter (Connect-Lease-International GmbH) möchte aus dem Mietvertag, der bis zum 30.6.2022 geht, aussteigen. Die an der gleichen Adresse angesiedelte Pilatus GmbH möchte den bestehenden Vertrag übernehmen.
Ich bin damit einverstanden. Anbei der von mir formulierte Übernahmevertrag. Den zugrunde liegenden Mietvertrag lege ich auch anbei.
Meine Frage: Ist der Übernahmevertrag rechtssicher und richtig formuliert?
Vielen Dank für Ihr Interesse
A. F.
F. u. Co Bau GmbH
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Antwort von Rechtsanwalt Sascha Lembcke
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
den Übernahmevertrag möchte ich hiermit gerne prüfen.
Sofern ich hiermit unterstelle, dass hier ein Mieterwechsel stattfinden soll, sprich die C-GmbH aus dem mit Ihnen bestehenden Mietvertrag entlassen werden soll und dafür als MIETER die P-GmbH eintreten möchte, sollte § 2 des Vertrages deutlicher umformuliert werden.
Gemäß § 2 Nr. 1 könnte sich sonst der Eindruck aufdrängen, dass Sie als Vermieter den Mietvertrag auf die P-GmbH übertragen und diese dann Vermieter wird.
Daher sollte es besser heißen:
1.
Die Parteien sind sich einig, dass die P-GmbH als Nachmieter in dem am 23.02.2018 zwischen der F-GmbH und dem bisherigen Mieter C-GmbH abgeschlossenen Mietvertrag über das in § 1 genannte Mietobjekt, nach dem Ausscheiden der C-GmbH als Mieter am ..., mit Wirkung zum ... (mit allen Rechten und Pflichten) eintritt.
2.
...
§ 3 Nr. 2 müsste ggf. etwas überarbeitet werden, da mir die Regelung nicht klar genug ist bzw. verstehe ich diese nicht in Bezug auf die Betriebseinrichtungen. Hier sollten daher bestenfalls auch die Betriebseinrichtungen, welche nicht genutzt werden dürfen, sofern nicht im Mietvertrag erwähnt, expliziet benannt werden, um etwaigen Auslegungsrisiken vorzubeugen.
Ferner würde ich noch den Passus am Schluss ergänzen, dass dieser Vereinbarung der aktuelle Mietvertrag beigefügt ist und das die dort vereinbarten Regeln weiterhin unter der Maßgabe des Eintritts des Nachmieters in den Mietvertrag zwischen diesem als Mieter und dem Vermieter, ausgenommen abweichender Vereinbarungen in diesem Übernahmevertrag, fortgelten.
Ansonsten sehe ich bei dem Vertrag keine besonderen Auffälligkeiten.
Ferner füge ich Ihnen nachfolgend ein Link zu einer Mustererklärung für die Nachmietergestellung zur Veranschaulichung ein, welche ggf. modifiziert auch entsprechend als Idee herangezogen werden kann.
https://www.wonder.legal/de/creation-modele/ubernahmevereinbarung-mietvertrag
Dort können Sie sehen, was üblicherweise in solch ein Erklärung gehört, was nicht zwangsläufig bedeutet, dass Ihre Vereinbarung schlecht ist. Im Gegenteil ist die von Ihnen gewählte Form auf das notwendige Mindestmaß reduziert.
Sollten Sie weitere Fragen haben, bitte ich um Rückmeldung via der Kommentarfunktion, wobei eine Beantwortung frühestens dann erst am 01.03. späteren Abends erfolgen kann, da ich am Wochenende familärbedingt unterwegs bin.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Sascha Lembcke
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vielen Dank für die schnelle Antwort. Beigefügt der nach Ihren Angaben überarbeitete Entwurf Übernahmemietvertrag 2). Können Sie bitte da noch einen Blick drauf werfen?
Vielen Dank und mit besten Grüßen A. F.
die überarbeitete Fassung kann insoweit verwendet werden, da hier die Nachmietergestellung und daraus resultierende Pflichten meines Erachtens klar hervortreten.
MfG
RA Lembcke