mietrecht _ kurzfristige Monatsmiete
Fragestellung
Hallo, wir sind wegen COVID-19 in Muenchen gestranded und koennen nicht nach Sued Afrika zurueck fliegen.
1- wir haben einen Haus vom privaten fuer das Monat Juli 2020 gemietet. Er hat und Eine rechnung gestellt (EUR 4000 ), wir haben es im voraus bezahlt. die Rechnung steht Miete des Hauses in Wastl Witt Str. 10 OHNE Klarstellung, dass es auch einen anderen "Unter"-Mieter dort gibt.
2 das Haus is auch in der Plattform Airbnb vorhanden mit Eine klare Beschreibung.
3- wir dachten das ganze Haus ist fuer uns alleine ohne Mitbenutzung.
4- wahrend der erste Nacht hat sich herausgestellt, dass es einen anderen Mieter auch gibt, der in der Dachzimmer wohnt.
5- Er benutzt die selbe Treppe, die zu unseren Schlafzimmern und Badezimmer fuehrt.
6- das war fuer und inakzeptabel und haben am Tag 2 ausgescheckt.
7- der Vermieter will und das Geld ( EUR 4000 - 2 Naechte) nicht zurueckzahlen.
meine Frage: wie kann ich gerechtlich an meinem Geld kommen.
vom Vermieter habe ich nur folgende Angaben:
* Name und Nachname.
* Konto Nummer
* Telefon Nummer
* E Mail Adresse
* Steuer Nr.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Inhalt des abgeschlossenen Mietvertrages war die Alleinbenutzung - so verstehe ich das nach Ihrer Darstellung.
Dieses wurde von Vermieterseite nicht eingehalten.
Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Das sollten Sie jetzt sofort, also unverzüglich, noch erklären, schriftlich und mit dem Verlangen der vollständigen Mietrückzahlung der 4.000,- €.
Ein wichtiger Grund für die Kündigung liegt nämlich insbesondere vor, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird.
Jedes Zurückbleiben der Leistung des Vermieters hinter diesen Standard rechtfertigt eine Kündigung. Eine schriftliche Abmahnung war entbehrlich, da sie nicht hilfreich gewesen wäre bzw. unzumutbar.
Ein Verschulden des Vermieters ist nicht erforderlich. Ebenso wenig kommt es auf die Behebbarkeit des Mangels an.
Haben Sie damit allein keinen Erfolg, sollten Sie einen Anwalt Ihrer Wahl einschalten, der die Sache geltend macht - dann können Sie auch die Anwaltskosten als Verzugsschadensersatz geltend machen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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