Mietnebenkostenabrechnung
Fragestellung
Ich habe nur 3 Monate in der Wohnung gewohnt und mir kommen die Heizkosten sehr sehr hoch vor. Könnt ihr dies bitte prüfen? Bzw was könnt ihr mir hierzu sagen?
Außerdem ist mein Name auf der Nebenkostenabrechnung falsch geschrieben. Er wird nur mit einem "f" geschrieben (Hofmann nicht Hoffmann). Ist die NKA dadurch unwirksam. Wenn eine Firma eine Rechnung bekommt, in welcher die Adresse nicht korrekt ist, muss diese die Rechnung auch nicht zahlen und kann die Richtigstellung verlangen.
Durfte die NKA schon erstellt werden, da die Mietmonate Januar und Februar noch in diesem Jahr liegen?
Vielen Dank vorab für die Antworten.
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Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke für die Anfrage.
Die Schreibweise des Namens spielt rechtlich keine Rolle, weil Sie der Mieter waren und es klar ist das die Abrechnung Ihnen gilt.
Ich rate Ihnen vorerst nicht zu zahlen.
Im Mietvertrag bzw. der Anlage zu den Betriebskosten ist zwar eine Vereinbarung getroffen, die Abrechnung selbst ist aber formal nicht wirksam weil es an der Nachvollziehbarkeit fehlt. Es gibt keine Gesamtübersicht über die Gesamtzahl der Wohnungen und es fehlt auch die Angabe der Gesamtquadratmeter des Objekts und Ihrer Wohungsgröße. Auch die Zahl der Personden wird nicht angegeben.
Die Heizkosten sind nach Grundkosten nach Fläche und nach Verbrauch abzurechnen, hier ist nicht verständlich wie die Werte ermittelt wurden. Auch der Gesamtverbrauch des Objekts ist nicht angegeben. Wie man auf den Preis je Liter kommt ist nicht ersichtlich.
Die Verbrauchserfassungskosten können zwar umgelegt werden, aber 14 € pro Monat halte ich für unwirtschaftlich außerdem müsste auch dieser Posten nachgewiesen werden.
Auch die Müllkosten müssten nicht nach Parteien sondern nach Fläche abgerechnet werden.
Warum bei den Versicherungen auf einmal 70 m² angesetzt werden bleibt unklar.
In dieser Form ist die Abrechnung nicht prüffähig und daher ist die Nachzahöung nicht fällig.
Sie sollten eine Korrektur und die Belege verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
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da mein Vermieter sowieso schon sehr unfreundlich ist, weiß ich nicht in wie weit er dazu bereit ist mir diese Unterlagen alle zukommen zu lassen. Ist er wirklich dazu verpflichtet oder kann er sich wehren? Könnte er mich anzeigen, da ich die NKA nicht in der von ihm vorgegebenen Frist (die morgen abläuft) bezahle?
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Hofmann
Sie haben ein Recht auf Vorlage der Belege allerdings gegen Erstattung der Kopiekosten. Die Frist gilt nicht da die Abrechnung formal nicht korrekt ist.
Wenn Sie sich das nicht zutrauen kann ich natürlich auch an den Vermieter schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Hofmann
Auch Ihre aktuell Anschrift benötige ich.
Vielen Dank.
ich habe dem Vermieter eine E-Mail geschrieben und darin die Punkte angesprochen, welche Sie mir geschrieben haben. Jetzt droht er mir, wenn ich bis zum 28.09.2016 nicht zahle, den Vorgang an das zuständige Amtsgericht zu übergeben und einen Mahnbescheid erstellen zu lassen. Ich denke er will mir nur Angst machen und mich unter Druck setzen. WIe sie in Ihrer E-Mail oben geschrieben haben brauche ich da nichts zu befürchten, solange die Abrechnung nicht korrekt ist.
Was soll ich nun antworten?
Sollte ich erwähnen, dass ich die Nebenkostenabrechnung habe prüfen lassen?
Darf ich Ihnen die E-Mail von meinem Vermieter einmal weiterleiten?
Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Hofmann
danke für die Nachricht.
Ja, Sie können mir die mail weiter leiten. Gegen einen Mahnbescheid kann man Widerspruch einlegen, ein Grund muss nicht angegeben werden.
Sie wohnen ja nicht mehr in der Wohnung und sollten sich nicht unter Druck setzen lassen.
Ich denke es macht nun aber nur Sinn wenn ich antworte.
Ansonsten können Sie natürlich mitteilen das Sie beraten wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler