Mietminderung wegen Sanierungsarbeiten in der Wohnung?
Beantwortet von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M. in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Koch,
in meiner 80 qm Mietwohnung sollen Baurisse in den Wänden saniert werden. Bis auf die Küche sind diese Risse in allen Räumen, mal mehr, mal weniger. Mit der Baufirma habe ich mich nach 1 1/2 Jahren auf einen Modus geeinigt.
Wohnungsbedingt funktioniert die Sanierung nur so, dass ein Zimmer nach dem anderen ausgeräumt, die Kisten/Möbel in ein anderes Zimmer gestellt, saniert, Tapetenbahnen ausgetauscht, gestrichen, anschließend die Möbel wieder ausgestellt und eingeräumt werden. Dann das nächste Zimmer usw.
Da ich während der Arbeiten weiter hier wohnen muss, wird es hier für mindestes drei Wochen sehr, sehr umgemütlich werden, da nicht mehr alle Räume bewohnbar sein und mit Kisten und Möbeln zugestellt sein werden ... vom Dreck mal ganz zu schweigen.
Darf ich die Miete mindern und wenn ja, in welcher Höhe?
Danke und freundliche Grüße
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Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
der erste Teil Ihrer Frage ist sehr leicht zu beantworten: Ja, Sie dürfen die Miete mindern, wenn Sie durch dei Sanierung in der vertragsgemäßen Nutzung Ihrer Wohnung behindert sind.
Anders wäre es in Ihrem Fall nur dann, wenn die Risse bei Einzug schon bestanden hätten, sie somit Teil des vertragsgemäßen Zustands der Wohnung gewesen wären. Dann hätten Sie nicht einmal das Recht auf eine Sanierung, geschweige denn auf Mietminderung.
Problematisch ist es, die passende Minderungshöhe zu bestimmen. Diese hängt entscheidend vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab, die Sie zu ertragen haben. Bei dem von Ihnen geschilderten Umfang müssten Sie aber mit 10 % der Kaltmiete auf der sicheren Seite sein. Sie könnten auch versuchen, bis auf 15 % oder gar 20 % hochzugehen. Die Schwierigkeit dabei ist nur, dass Sie bei einer zu hohen Minderung Ihrerseits Gefahr laufen, rechtliche Probleme wegen angeblicher Nichtzahlung der Miete zu bekommen.
Sie schreiben, dass Sie in dieser Zeit weiterhin in der Wohnung wohnen müssten. Rein rechtlich stünde Ihnen bei diesem Umfang der Beeinträchtigung eine Ersatzwohnung, oder falls der Vermieter eine solche nicht anbieten kann, eine angemessene Unterbrinung in einer Pension oder in einem Hotel zu. Das Leben auf einer Baustelle sind Sie nicht verpflichtet mehrere Wochen auszuhalten.
Eine Möglichkeit wäre aber auch, den Vermieter auf diese für ihn sehr teure Möglichkeite hinzuweisen und so vielleicht zu erreichen, dass der Vermieter dazu bereit ist, eine sehr großzügige Minderung Ihrerseits zu akzeptieren. Die ansonsten realistischen 10 bis vielleicht 20 % sind ja nicht "die Welt" und wiegen die Belastung nicht auf. Deswegen würde ich auf jeden Fall dazu raten, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um eine für Sie möglichst gute Lösung zu finden.
Dass die Risse überhaupt saniert werden, spricht m.E. schon dafür, dass der Vermieter nicht völlig ignorant zu sein scheint, sondern Lösungen anstrebt. Sie sollten unbedingt mit ihm über die belastenden Situation sprechen.
Im Kern gilt aber, wie oben dargestellt: Minderungsrecht ja, Minderungshöhe nach meiner Einschützung 10 - 20 %.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit zunächst weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Nicole Koch, LL.M.
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