Miete für Ladenlokal im Einkaufszentrum
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte, ich habe vor 25 Jahren ein Geschäft in einem Einkaufszentrum gemietet. Es handelte sich um eine 1 A Lage. Aufgrund dessen hatte ich guten Umsatz und keine Schwierigkeiten, die Miete zu bezahlen. Aus der 1 A Lage ist allerdings im Laufe der Jahre eine B bis C Lage geworden. Aufgrund verfehlter Innenstadtplanung ist das EKZ halb entmietet, die Kundenströme bleiben aus, es verirrt sich kaum noch ein Kunde in mein Geschäft. Ich und die verbleibenden Geschäfte können die vereinbarte Miete nicht mehr zahlen, weil wie sie nicht mehr erwirtschaften. Ich habe den Vermieter mehrmals angeschrieben und um Mietanpassung gebeten. Leider ohne Entgegenkommen. Meine Frage:
Ist es allein mein unternehmerisches Risiko, wenn ich die Miete nicht mehr zahlen kann oder ist hier nicht auch der Vermieter verpflichtet, die Mieten der Situation anzupassen. Wenn eine Passage verödet, kann ich doch nicht dagegensetzen, wenn der Vermieter nichts unternimmmt. Hier bin ich doch ausgeliefert.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und Ihre Situation besprechen. So können Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt