Mehrwertsteuer beim Verkauf einer gewerblichen Immoblie
Fragestellung
Mein Name ist H. W. Nähe Stuttgart. Ich bin Miteigentümer einer gewerblichen Grundstücksgesellschaft (GmbH) mit mehreren Gesellschaftern. In dieser Gesellschaft halten wir mehrere vermiete Immobilien. Jetzt wollen wir davon eine Immobilie verkaufen. Es handelt sich um eine komplette Büro-ETAGE mit 400 m2 als Teileigentum (ähnlich wie eine Eigentumswohnung) in einem Bürohaus. Der Preis liegt bei ca. 1 Mio. Euro Die Immobilie ist an eine Firma vermietet, Miete 70.000 p.a. PLUS MWST.
Die Immobilie befindet sich bei uns im Betriebsvermögen und wir machen MWST geltend,
d.h. alle Mieten PLUS Mwst dafür können wir bei Ausgaben die Mwst als Vorsteuer abziehen.
Meine FRAGE. Wir wollen das Objekt jetzt verkaufen.
Bei den Interessenten handelt es sich um private Kapitalanleger die das Objekt zum Vermieten suchen. Müssen diese Käufer auf den Kaufpreis von 1 Mio. dann zusätzlich 19% Mwst zahlen
auch wenn sie keine Mwst wollen.
Oder müssen WIR die Mwst zahlen also von der 1 Mio. gehen dann rund 19% weg für die Mwst.
Wie würden Sie vorgehen wenn Sie Gesellschafter der GmbH wären?
Die Kaufinteressenten wollen die steuerliche Auswirkung wissen, weil sie keine Mwst wollen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Unser eigener Steuerberater ist leider im Urlaub und seine letzte Auskunft hierzu war
sehr kompliziert obwohl es eine einfache frage ist.
Wcihtig: Es geht mir NICHT um die Frage der Besteuerung des Gewinnes, also NICHT um die fällige Körperschafts- oder Einkommensteuer (Spekulationssteuer) sondern NUR um die MWST
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Grundsätzlich kann die Veräußerung der Immobilie umsatzsteuerfrei erfolgen, entweder nach der Befreiungsvorschrift für Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG) oder ggf. als nicht steuerbare Geschäftsveräußeruzng im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG).
Allerdings kann ggf. eine Vorsteuerberichtigung erforderlich werden, wenn Sie in den letzten 10 Jahren mit Vorsteuerabzug die Immobilie erworben haben oder ggf. andere, mitzuveräußernde Objekte mit Vorsteuerabzug enthalten sind. Die BErichtigung nach § 15a UStG würde entweder bei Ihnen oder bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Erwerber vorzunehmen sein.
Soweit dies keine Rolle spielt, kann problemlos ohne Umsatzsteuer veräußert werden und der Erwerber kann eigene Entscheidungen in Bezug auf die Umsatzsteuer fällen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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