MBA Studiengebühr steuerlich absetzen
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Klüsener,
nach meinem Diplomabschluss eines Maschinenbaustudiums in 2011 war ich in verschiedenen Firmen in Deutschland bis Juni 2016 beschäftigt. In September 2016 habe ich mein MBA Studium (Vollzeit) bei IE Business School in Madrid gestartet. Das Programm dauert 10 Monaten und endet in ein paar Wochen.
Ich führe bis jetzt selber die Steuererklärung immer mit WISO durch. Jedoch bin ich diesmal nicht sicher, wie und wo meine Studiengebühr von 63 500 EUR eingetragen werden sollte. Zurzeit ordne ich die unter Werbungskosten => Fortbildungskosten. Im Anhang finden Sie bitte den Ausdruck der Steuererklärung von WISO. Die Erstattung beträgt zurzeit nur 3829,50 EUR. Meiner Meinung nach ist die zu niedrig.
Ich weiß nicht inwieweit darf ich Ihnen die Fragen stellen aber wenn Sie etwas nicht richtig in die angehängte Dokumente merken, wäre ich sehr dankbar, wenn sie mir kurz informieren könnten.
Besten Dank und schöne Grüße aus Madrid
P. A.
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Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gern im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte:
Ihre Frage: Die Erstattung beträgt zurzeit nur 3829,50 EUR. Meiner Meinung nach ist die zu niedrig.
Laut Berechnung ist Ihre Einkommensteuer für 2016 EUR 0,00. Somit können Sie in 2016 nicht mehr als 3.829,50 EUR erstattet bekommen.
Interessant ist aber Ihr Negativbetrag der Gesamtbetrag der Einkünfte. Dieser beträgt laut Ihren Angaben 40.453 EUR. Sollte das Finanzamt mit Ihnen konform laufen und die Studienaufwendungen als Werbungskosten - also als Weiterbildung - anerkennen, können Sie diesen Betrag als Verlustvortrag aus der Einkommensteuer zum 31.12.2016 in den Folgejahren geltend machen. Sollten Sie im Vorjahr schon eine Steuererklärung mit zu zahlender Einkommensteuer abgegeben haben, können Sie einen Teilbetrag dann ansetzen und hier eine Erstattung der Einkommensteuer erwarten. So ist es dann auch in den Folgejahren, wenn Sie den Verlustvortrag auf Ihre zukünftigen Einkünfte anrechnen.
Wichtig für Sie ist jetzt die Begründung, warum die Studiengebühren Werbungskosten sind und auch alle Aufwendungen in diesem Zusammenhang anerkannt werden. Vor allen Dingen auch wenn das Finanzamt diese evtl. als Werbungskosten ablehnt, sollten Sie mit der richtigen Begründung, wenn diese in Ihrem Fall zutrifft, grundsätzlich gegen vorgehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener, Steuerberaterin
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vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich nun aktualisiere den Anhang mit der Merkblatt im üblichen Format.
Wenn ich richtig verstehe, sind alle Angaben bezüglich MBA-Kosten soweit in Ordnung. Ich muss jetzt nur die Begründung hinzufügen. In 2016 würde ich die gesamte Lohnsteuer von 3829,50 EUR zurückbekommen. Die Einkünfte von 40,453 EUR wird ab 2017 als Verlustvortrag berechnet.
Ist dies korrekt?
Vielen Dank!
P. A.
bitte melden Sie sich bei mir, wenn Sie wieder da sind. Ich unterstütze Sie gerne. Mit freundlichen Grüßen Jeannette Klüsener