Maklerverträge bei online-Kontakten
Fragestellung
In Internet-Portal Immobilie gefunden - Makler um nähere Informationen gebeten mit kompletter Angabe von meinem Namen und der Adresse. Im Erfolgsfall war eine Maklercourtage zu zahlen - von mir akzeptiert - kein Widerrufsrecht wahrgenommen..
2 Wochen später wurde dasselbe Objekt von einem anderen Makler angeboten - Unterschied zum vorherigen: keine Courtage (zahlt Verkäufer ), Preis 10000 € günstiger und 1 Wohnung war vermietet - während beim vorherigen Makler das komplette Objekt als frei
angeboten war.
Ich würde das Haus gerne kaufen - aber selbstverständlich nur von Makler Nr. 2 - hege aber die Befürchtung, daß mr Makler Nr. 1 eine Maklercourtage berechnen wird. Wie komme ich da raus?
Mfg Karola Zotzmann
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Nach diesseitiger Auffassung kommen Sie aus dieser "Zwickmühle" nicht heraus, ohne die Maklercourtage für den Makler 1 zu zahlen.
Der Makler hat dem Grunde alle Voraussetzungen geschaffen für den Abschluss eines notariellen Kaufvertrages.
Das Hinüberschwenken zu einem anderen Makler - auch wenn dort bessere Konditionen gegeben sind - käme einem Umgehungsgeschäft gleich und würde den Makler 1 in unzulässiger Weise benachteiligen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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