Maklerauftrag, Betreuungsrecht
Beantwortet
Fragestellung
Mein Mann arbeitet als gesetzlicher Betreuer. Ich bin Maklerin. Darf mein Mann mich als Maklerin für seine Betreuten beauftragen?
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für die Veräußerung von Grundstücken bedarf der Betreuer einer Genehmigung des Betreuungsgerichts (vgl. §§ 1821, 1908i BGB), so dass es sinnvoll ist, dass Ihr Mann zunächst die Genehmigung des Grundstücksgeschäfts beantragt.
Liegt die Genehmigung dann vor, kann mit der Durchführung des Geschäfts auch ein Makler beauftragt werden.
Ihre Beauftragung ist aus meiner Sicht dann unproblematisch, wenn dies mit dem Betreuten abgesprochen wird und dieser keine Einwände erhebt.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth (Hamburg)
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mir wäre es wichtig zu wissen, ob ich als Ehefrau des Betreuers für die Betreuten als Maklerin eingesetzt werden kann.
welche Kosten liefen denn für Ihre Maklertätigkeit auf ?
die Kosten würden sich auf den Satz 3,57% incl. Mwst der in meiner Gegend üblich ist belaufen.Da mein Mann auch in anderen Fällen einen Makler eingesetzt hat und das auch immer durch das Vormundschaftsgericht genehmigt wurde, ist das beauftragen von Maklern in solchen Fällen gängige Praxis.
Mich interessiert jedoch, ob mein Mann mich persönlich als Maklerin einsetzen darf.
Die Vertretung nach außen richtet sich ausschließlich nach dem in der Bestallungsurkunde bezeichneten Aufgabenkreis.
Vor diesem Hintergrund dürfen Sie von Ihrem Mann als Betreuer auch als Maklerin beauftragt werden.
MfG
RA K. Roth