Lohnüberzahlung buchen
Fragestellung
Sehr geehrte Christiansen,
ein Mitarbeiter hat eine Lohnüberzahlung (218,00), dadurch wurde kein Lohn ausgezahlt. Bei der nächsten Lohnabrechnung wurde die Lohnüberzahlung (218,00) verrechnet, dies verursachte ein nächste Überzahlung (97,50). Die Lohnüberzahlung in Höhe von 97,50 wurde bei der nächsten Lohnabrechnung verrechnet. Somit wären die Forderungen an dem Mitarbeiter ausgeglichen.
Wie verbuche ich diese Überzahlungen. Ich arbeite mit SKR04. Auf dem Verbindlichkeitskonto 3720 steht die Überzahlung im Haben.
Mfg. Frau H.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag Frau H.,
vielen Dank für die Beauftragung!
Ihre Frage möchte ich gerne wie folgt beantworten.
Grundsätzlich führt eine Überzahlung des Mitarbeiters ja zu einer Forderung. Diese würde also zunächst auf dem Konto 3720 im Soll stehen.
Beispiel: Mitarbeiter soll 1.000 EUR bekommen, bekommt aber 1.200 EUR. Das Konto 3720 weist einen Saldo von 1.000 EUR im Haben aus.
Bei Zahlung wird 1.200 EUR bei 3720 an Bank gebucht. Folge ist, dass auf dem Konto nun 200 EUR im Soll stehen.
Wird nun bei der folgenden Gehaltsabrechnung die Überzahlung verrechnet, so würde sich das Konto 3720 ausgleichen:
Konto 3720 steht zum 1. des Monats mit 200 EUR im Soll. Nach Gehaltsverbuchung (Mitarbeiter soll eigentlich wieder 1.000 EUR bekommen) stehen dann 800 EUR im Haben auf dem Konto 3720 ( ./. 200 EUR (SOLL) + 1.000 EUR (HABEN)). Wenn jetzt der Mitarbeiter nur 800 EUR bekommt, dann wäre das Konto ausgeglichen.
Wenn in Ihrem Fall weiterhin eine Überzahlung vorliegt, müsste diese eigentlich im Soll stehen (Mitarbeiter hat zu viel erhalten, die Firma hat also eine Forderung an den Mitarbeiter). Sie sollten daher bitte einmal prüfen, ob wirklich eine Überzahlung oder eine Unterzahlung vorliegt. Vielleicht haben Sie beim Einbuchen der Gehälter auch aus Versehen nur den um die Verrechnung reduzierten Betrag im Haben auf 3720 eingebucht. Dann würde sich das Konto natürlich nicht ausgleichen. Auf das Konto 3720 muss der Betrag gebucht werden, den der Mitarbeiter ohne Verrechnung der Überzahlung erhalten müsste.
Ich hoffe ich konnte Ihnen hierbei helfen. Schicken Sie mir gerne die einzelnen Abrechnungen einmal anonymisert zu, falls sich der Sachverhalt so nicht aufklärt.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
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Antwort des Experten: Sehr gerne :-)