Lohnabrechnung Bauhauptgewerbe - Soll-/Istentgeld bei Saison-KUG
Fragestellung
Ich habe eine Lohnabrechnung im Baugewerbe mit Saison-KUG
Können Sie das korrekte Soll- und Istentgelt berechnen um das
Saison-KUG zu ermitteln?
Ich bin auf folgende Werte gekommen:
Soll-Entgelt .......................................................................Ist-Entgelt
LoA ...........................................Std. .....Euro ...................LoA .........................Std. Euro
111 geleistete Stunden .............90,25 ..1060,44 ..............111 ........................90,25 1060,44
616 Auslösung steuerpfl........................... 26,5 .................616 ......................................26,5
811 LFZ .......................................8........... 94.................... 811......................... 8 ..........94
8510Urlaubsgeld....................... 16 ..........144,66 ..............8510...................... 16....... 144,66
8976Auszahlung aus AZ-Konto0,25 ............6,88 ..............8976 ......................0,25 .......6,88
9023Ausfallstd.KUG .................45,75 ......537,56 .............9023 .......................0
9218Einbeahlt Arbeitszeitktlo. -8,25........ -96,94 ...............9218...................... -8,25..... -96,94
Summen:..................................152 ..........1773,1 .............106,25................................1235,54
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach unseren Berechnungen kommen wir auf ein Soll-Entgelt iHv 1.742,68€ und ein Ist-Entgelt iHv 1.209,06€. Der KUG-Anspruch beträgt 186,52€. (Differenz von 1,89€).
Es gibt jedoch verschiedene Berechnungen bei der Soll- und Ist-Entgeltabrechnung, wenn Urlaub genommen wurde. Das eine Programm legt die Sollstunden zugrunde und ein anderes Programm berechnet die Sollstunden abzüglich Urlaubsstunden zzgl. Urlaubsentgelt. Beide Methoden werden von der Arbeitsagentur anerkannt.
Sollten sich Rückfragen ergeben, so stellen Sie diese bitte hier ein.
Mit freundlichen Grüssen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Ergebnis Arbeitsamt Schweinfurt:
Ist-Entgelt: 1.742,66 €
Soll-Entgelt: 1.299,10 €
Ihr Ergebnis:
Ist-Entgelt: 1.742,.68 €
Soll-Entgelt: 1209,06 €
Ich habe soeben noch einmal ein längeres Gespräch mit meiner Mitarbeiterin geführt. In die Berechnung des Ist-Entgelts ist leider auch die Lohnfortzahlung einzubeziehen. daher berechnet sich das Ist-Entgelt wie folgt:
Zeitlohn 537,57 + 522,87 = 1.060,44 Euro
zzgl. LFZ 94,00 Euro
zzgl. Urlaubsgeld 144,66 Euro
= 1.299,10 Euro.
Es ist insofern auch schlüssig, da das Ist-Engelt den Betrag widerspiegeln soll, der nur durch den saisonbedingten Arbeitsausfall entstanden ist. Einmalzahlungen sind dabei außer Acht zu lassen.
Die Agentur für Arbeit hat demnach korrekt gerechnet.
Urlaubsbedingt kann ich ab morgen leider bis einschließlich 22.10. keine weiteren Auskünfte erteilen. Sollten sich noch Rückfragen ergeben, so stellen Sie diese bitte noch heute oder ab dem 22.10. ein.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater