Löschung der gespeicherten Polizei Daten
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Pilarski,
Da ich früher die ein oder andere Sache angestellt habe das letzte mal 2011 wurden ein paar Daten bei der Polizei gespeichert.
Die BTM Sachen wurden immer gleich eingestellt.
Da ich seit vielen Jahren ein ganz normales Leben führe mit fester Arbeitsstelle und mir nie wieder etwas zu schulden kommen lassen habe
wäre es mir sehr recht wenn die ganzen Daten gelöscht würden.
Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Mayer
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrter Herr Mayer,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
um zu prüfen, ob irgendwelche Einträge für Straftaten gelöscht werden müssen, müsste zunächst Kenntnis darüber bestehen, was eingetragen ist. Haben Sie darüber Kenntnis? Haben Sie einen Auszug beantragt? Danach kann man dir Fristen berechnen und etwaige Löschungen durchsetzen.
Grüße
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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Absolut weiter zu Empfehlen.
Ich habe die Auskunft was alles gespeichert ist schon beantragt und Ihnen per PDF mit gesendet.
Mit freundlichen Grüßen,
A. Mayer
ich habe gesehen, dass Sie eine Exklusivanfrage an mich gesandt haben, das tut im Moment noch nicht not, da ich erst einmal im Rahmen Ihrer ersten Anfrage schaue, ob die Löschung sinnvoll beantragt werden kann.
Gruß
ich habe mir den Bescheid jetzt genauer angeschaut. Wie es aussieht haben Sie eine datenschutzrechtliche Anfrage beim Landeskriminalamt getätigt. Es wurde Ihnen nun mitgeteilt, dass und aus welchem Grund die Daten damals erhoben und gespeichert wurden. Auch ist am Ende des Bescheids vermerkt, dass die Daten mittlerweile gelöscht wurden. Das heißt, es sollte alles in Ihrem Interesse sein, oder verstehe ich Sie falsch?
Gruß
In dem Schreiben steht dass Aufgrund entfallener Speichervoraussetzungen die Dateien gelöscht wurden.
Aber ich glaube das bezieht sich nur auf das Polizeipräsidium Ulm
Und warum bekomme ich auf Nachfrage immer noch scheinbar gelöschte Daten von Stuttgart ?
Auch steht ganz am Schluss
" Sofern im Rahmen der Bearbeitung ihres Antrages festgestellt wurde, dass in Dateien gespeicherter Seiten zur weiteren Aufgabenerfüllung der Polizei nicht mehr erforderlich sind, werden diese nach vorheriger Anfertigung von Ausdrucken gelöscht".
Das liest sich für mich sehr schwammig
Kann ich einen Antrag auf löschen der Daten oder eine Bestätigung der Löschung der Daten vielleicht beantragen?
Mit freundlichen Grüßen
ich denke, das ist dem praktischen Problem der Umsetzung der neuen Datenschutzanforderungen der DSGVO geschuldet. Für die deutschen Behörden und Unternehmen bedeutet die DSGVO seit ihrem Inkrafttreten eine Menge Arbeit. Sie beginnen grundsätzlich nicht initiativ, Datenbestände zu löschen, sondern tun dies anlassbezogen, also nur dann, wenn ein Betroffener sich meldet. Daher wurden Ihre Daten dort länger gespeichert und wurden wohl nun im Zuge der Bearbeitung Ihres Antrags gelöscht, sodass sie bis vor Kurzem immer noch vorhanden waren beim Präsidium. Ich verstehe den Bescheid so, dass sämtliche dort aufgeführten Daten von der Löschung betroffen waren. Sie können versuchen, noch eine Bestätigung, dass nunmehr sämtliche Daten gelöscht sind, zu erhalten. Ich gehe aber davon aus, dass nach Ihrem Antrag sämtliche Daten gelöscht wurden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
Ich werde die Tage eine Bestätigung der Löschung der Daten beantragen.
Alles Gute und vielen Dank,
A. Mayer