Lizenzrecht
Fragestellung
Guten Tag Herr Schulte,
folgendes Szenario:
Ich als Fotograf reiche auf einer Onlineplattform ein Bild zum Verkauf inklusive einer ausschließlichen Lizenz ein. Das Geschäftskonzept besteht darin, diese Lizenz zeitlich begrenzt an einen Kunde zu verkaufen. Sobald ein Kunde die ausschließliche Lizenz zu meinem Bild erwirbt, wird das Bild automatisch vom Verkauf auf der Plattform ausgeschlossen. Sobald dieser ausgewählte Zeitraum der Lizenz aber abgelaufen ist, wird das Bildprodukt auf der Plattform wieder aktiviert und es kann erneut inklusive der zeitlich beschränkten ausschließlichen Lizenz an einen anderen Kunde verkauft werden.
Ist solch eine Konstellation im Einklang mit dem Recht?
Oder darf ein Lizenzgeber nur einmal eine ausschließliche Lizenz zu einem Bild an einen Lizenznehmer geben und dann ist Schluss?
Bitte klären Sie mich auf.
Liebe Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und Ihre Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Und ist diese Verbindung vertraulich? (Wird dieser Kommentar auf yourexpert veröffentlicht?)
Liebe Grüße
MfG
Schulte
Liebe Grüße
Ansonsten gebe ich Ihnen hier einfach die Anwort im nächsten Kommentar.
MfG
Schulte
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Ja, eine solche Konstellation ist im Einklang mit dem deutschen Recht. Als Urheber der entsprechenden Fotos obliegt es alleine Ihnen, ob, wie und wie lange Sie Nutzungsrechte (Lizenzen) für Ihre Fotos anderen einräumen.
Eine zeitliche Begrenzung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes (also Exklusivrecht) ist möglich. Dann erlischt das Exklusivrecht automatisch mit Zeitablauf.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
Liebe Grüße
Ps: Ihre 5 Sterne Bewertung gebe ich Ihnen gerne